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Inwiefern die durch Verjährung gestattete Ueberschreitung der durch Gesetze, Verträge oder rechtskräftige Erkenntnisse klar bestimmten Grenzen eines Rechts des guten Glaubens bedürfe, und welche Verjährungsfristen hier dem Singular-Nachfolger laufen
Von Sommer
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XXXIV.
Inwiefern die durch Verjährung gestattete
Ueberschrcitung der durch Gesetze, Ver-
träge oder rechtskräftige Erkenntnisse klar
bestimmten Grenzen eines Rechts des
guten Glaubens bedürfe, und welche Ver-
jährungsfristen hier dem Singular-Nach-
folger laufen.
Don
Sommer.
(Ä. L. N. Thl. l. Tit. 9. §. 660—663. 592.)
1.
Die §§. 660—663. A. L. R. Thl. k. Tit. 9. lasser»
in der Praris manche Zweifel zu. Ich will hier kurz
einen Rechtsfall erzählen. Durch einen urkundlichen Ver->
trag von 1756 waren die Grenzen zweier Wälder be-
stimmt. , Die Bestimmungen scheinen aber nicht ganz zu-
treffend gewesen zu seyn, da in der Wirklichkeit, so lange
man weiß, die Grenzen anders,- als. wie die Urkunde be-
schreibt — oder doch wenigstens zu beschreiben scheint —
gewesen sind. Der ursprüngliche Grenznachbar A. war
schon vor 50 Jahren verstorben und sein Erbe B. hatte
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VII.