Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 1 (1834))

3. Vorrede

/

.V o r r e Ä e.-
' ' " .. • * * ...

Älle Dinge, sind in beständigem Flusse — auch die
Rechtswissenschaft. Si? .darf nicht stagniren, Lehre
und^ Anwendung müssen sich' in ihr durchdringen,
sse schreitet fort, mit-dem,Leben, nnt den Zuständen
der Völker.
Auch dem Preußischen Rechte wird wenigstens
jetzt' eiwivissenschaftliches Leben vindizkrtt - Die edelsten
Kräfte'sind der Gesetzgebung und der Rechtsfindung,
der -'geschichtlichen und philosophischen Durchdringung
des Stoffes zugewendet.. .. !
Die Gerichte in Preußen sind auf dem Wege-
öffentlich zn werden. Ein oberster GerKhtshof soll
über die Einheit des Rechts wachen, dessen gleich-
mäßige Fortbildung leiten.- Das Land soll, auch in
rechtlicher Beziehung^ was es in allen zu werden
berufen, seyn: ein Land des Lichts.
Uns hat angemessen geschienen, ein Organ zu
bieten den Bestrebungen der Wissenschaft und der

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer