Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 11 (1845))

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tere Entscheidung kn der Sache selbst abhängig zu nuw
chen war. Hinsichtlich der von Job. Jakob VüllerS
der Wittwe Hanke angeblich geleisteten Zahlung braucht
Kläger nur einen Eid de ignorantia abzuleisten, da
er aus eigener Wahrnehmung keine Wissenschaft hier-
über haben konnte.
Was die geforderten Zinsen von 100 Thlrn. seit
dem 7. Febr. 1839 anbelangt, so konnten dem Kläger
nur die Zinsen scit 1. März 1839 zugebillkgt werden,
da erst an diesem Tage die dreimonatliche Frist abge-
laufen war. Mit den mehrgefordcrten Zinsen mußte
daher Kläger abgewiesen werden. Im Uebrigen erscheint
der Zinsanspruch gerechtfertigt.
Ter Kostenpunkt rechtfertigt sich nach §. 7- Tit. 23.
Thl. I. A. L. R.
Deputation des CivilsenatS deS Königl. Preuß.
OberlandeSgerichts.

In Sachen des Doktors Lübbers in Brilon, Ver-
klagten, jetzt Imploranten, gegen den Dom - Beneficia-
ten und Struktuarius Johann Peter Düllers zu Pa-
derborn, Kläger, jetzt Implorate», erkennt das Königs.
Geheime Obcrtribunal für Recht,
daß die gegen das Erkenntniß der Deputation des
Civilsenats des Königl. Oberlandesgerichts zu Ärns-
berg für summarische Prozesse vom 3. Jan. 1843
von dem Verklagten eingelegte Richtigkeitsbeschwerde
für gegründet zu erachten, demzufolge dies Appella-
tionsurtel als uichtig aufzuhcben, die Kosten desselben

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