Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 35 = N.F. 23 (1896))

Formen deS Unrechts und Lhatbestände der Schadenstiftung. 409
straeto giebt, das wirkliche Rechtswirkungen hat, so giebt auch
hier der allgemeine Begriff des objektiven Zwecks nur ein
Schema, das durch den Nachweis besonderer Zwecke
ausgefüllt werden!muß. Diese besonderen Zwecke geben hier
wie dort die verschiedenen Typen an die Hand. Und eben
weil es sich um Typen handelt, kann gesagt werden, daß
den betreffenden Interessen objektive Zwecke innewohnen, bezw.
daß der Verfolgung jener Zwecke ein soziales Bedürfniß zu
Grunde liegt, dies jedoch in keinem anderen Sinne als auch
die Rechtsgeschäfte soziale Zwecke verfolgen. Der Zweck wird
gewöhnlich als etwas Unwirkliches, als etwas nur in der
Vorstellung Existirendes, im Gegensätze zu der Ursache als einer
in rerum natura daseienden „Sache" gedacht. Dieser Gegen-
satz ist aber nur ein Schein. Die Ursache ist als solche
nicht früher wirklich, als sie wirkt, der Zweck ist als solcher
nicht früher da, als er in irgend einem Grade erreicht
worden ist. Ferner, in demselben Grade wie die Ursache als
solche wirklich ist, in demselben Grade ist dies auch der Zweck,
insofern die Wirksamkeit zweckmäßig ist. Keine Wirksamkeit ist
aber in dem Grade zweckmäßig, daß nicht neben dem Zwecke
auch anderes zum Vorschein kommt, was unserem abstrahirenden,
bezw. subjektiv gefärbten Denken als etwas dem Zwecke Fremd-
artiges erscheint. In der That ist jedoch die Wirksamkeit eine
Einheit, die die Nebenwirkungen mit umfaßt. Eine solche
Nebenwirkung ist der Schaden, der durch eine im Intereffe
einer bestimmten Person ftattfindende Wirksamkeit Anderen ver-
ursacht wird. Es könnte naheliegend scheinen, den Begriff
des objektiven Zweckes an der Hand gegebener teleologischer
Anschauungen (Aristoteles, Leibniz, Hegel, Tren-
delenburg u. s. f.) weiter zu verfolgen; aber dies sei
hier abgelehnt, einmal weil die hierhergehörigen philosophischen
Kontroversen nicht ausgetragen sind, sodann weil eine Stellung-

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