6.
Besprechung reichsgerichtlicher Entscheidungen
6.1.
Bürgerliches Recht
6.1.1.
Das Recht der Einzelpersönlichkeit
Von Otto Gierke
IV.
Besprechung reichsgcrichtlicher Entscheidungen.
(Fortsetzung.)
0. Bürgerliches Recht.
1. Das Recht der Einzelpersönlichkeit.
Besprochen von Dtto Gieeke.
a) Verschollenheit.
Bekanntlich verwirft das Reichsgericht die gemeinrechtliche
Geltung einer Lebensvermuthung während der Ver-
schollenheit; Erk. des III. Sen. v. 27. Juni 1884 b. Senfs.
XL Nr. 92, v. 24. Mai 1887 ib. XLIII Nr. 2, v. 1. März
1889 nebst bestätigtem Erk. des O.L.G. Kiel v. 8. Okt. 1888
ib. XLIV Nr. 162, auch Erk. des VI. Sen. v. 27. Jan. 1887
ib. XLII Nr. 214. Neuerdings verneint es auch für das
französische Recht jede Dermuthung für das Leben eines Ab-
wesenden; Erk. des II. Sen. v. 20. Juni 1890 C.S. XXVI
Nr. 72. Bei der theoretischen Begründung dieser Entscheidung
der berühmten Streitfrage kommt es nicht über den Satz
hinaus, daß das Leben eine Thatsache sei, deren Fortbestand
der zu beweisen habe, der auf sie einen Anspruch gründe. Ein
XXXV. N. F. XXIII. io