9.
Miscellen
9.1.
Sechster Anwaltstag
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Miszelle.
Sechster Umvaltstcig.
Durch Schreiben vom 1. Dezember v. I., abgedruckt in der Zeitschrift
des Vereins, Band II, Seite 800, wurden die Mitglieder des Gesammt-
Ausschusses ersucht, die Mitglieder ihres Bezirkes davon in Kenntniß zu setzen,
daß die bisherigen Herren Herausgeber der Zeitschrift, Kollege Dr. Hins ch ins
und Professor Dr. Hinschius, mit dem Schlüsse des . vorigen Jahres die
Redaktion der Zeitschrift niederlegen würden und daß der Erstere mit diesem
Zeitpunkte auch den Vorsitz des Ausschusses aufzugeben entschlossen sei.
Der Unterzeichnete Schriftführer des Vereins glaubte nach den obwalten-
den Umständen, daß der Verein, welcher leider überhaupt nur geringe Theil-
nahme gefunden hatte, nicht aufrecht zu erhalten sein würde, und bat in der
Voraussetzung, daß überall zustimmende Erklärungen eingehen würden, die
Meinungen der Mitglieder in den Bezirken einzuholen, namentlich auch darüber,
ob im Falle der Auflösung der nicht beträchtliche Kassenbestand der hiesigen
Universität überwiesen werden solle, um davon an Söhne unvermögender Kol-
legen, welche die Rechte studiren, Stipendien zu zahlen, bis der Bestand ab-
forbirt sein wird.
In der Mehrheit sind zustimmende Erklärungen eingegangen. Von
einigen Seiten aber ist Widerspruch erhoben, und da nach den Statuten der
Ausschuß sich nicht das Recht zuschreiben kann, durch Majoritäts-Beschluß
über die Existenz des Vereins und über die Verwendung des Kaffenbestandes
zu verfügen, hat der Vorstand beschlossen, einen Anwaltstag auf den
14. Mai d. I., Mittags 12 Uhr.
M Lettin im Meser'sthen Locale, Anter den Linden 23
einzuberufen, zu welchem die Mitglieder des Vereines hiermit ergebenst ein-
geladen werden.
Ich bemerke zugleich, daß der Herr Kollege vr. Hinschi us auf Ersuchen
eingewilligt hat, bis zum Anwaltstage den Vorsitz im Gesammt-Ausschuffe
Leizubehalten.
Berlin, den 1. März 1869.
Im Aufträge: Dorn, als Schriftführer des Vereins.
Tages-Ordnung für den sechsten Anwaltstag ;u Lettin
am 14. Mai 1869.
Antrag des Schriftführers Justiz-Rathes Dorn:
1) die Auflösung des Vereins zu beschließen;
2) den Kassenbestand (ungefähr 400 Thlr.) der Universität Berlin mit dem
Ersuchen zu überweisen, an Söhne unvermögender Rechts-Anwälte, welche
an der Universität zu Berlin die Rechte studiren, daraus so lange Sti-
pendien zu zahlen, bis der Betrag absorbirt ist.
Berlin, den 1. März 1869.
Im Aufträge: als Schriftführer.
Druck von Eduard Weinberg in Berlin, Monbijou-Platz 10.