Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 34 = N.F. 22 (1895))

9.1. Handelsrecht

9.1.1. Handelspersonen, Handelsgesellschaften, Makler und Agenten

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H. Stau b,

A. Handelsrecht.
1. Handelspersonen, Handelsgesellschaften, Makler
und Agenten.
(Band 31—33 der amtlichen Sammlung.)
Besprochen von Rechtsanwalt vr. H. Staub in Berlin.
Band 31.
Derselbe ist der ergiebigste: er liefert eine stattliche Anzahl
prinzipiell wichtiger Entscheidungen in den vorgedachten Ma-
terien.
1) Obenan steht die Entscheidung des Plenums (S. 17)
über die Frage, ob die bei der Simultangründung von den
Gründern einer Aktiengesellschaft getroffene Abrede der Ueber-
nahme der Aktien ein Anschaffungsgeschäft ist. Mit unwider-
leglichen Gründen wird hier im Gegensätze zur bisherigen
konstanten Judikatur desselben Gerichtshofes bewiesen, daß, da
jene Uebernahme ein originärer Erwerb ist, ein Anschaffungs-
geschäft nicht vorliegt. Denn dieses ist ein Akt, der auf Er-
werbung, auf „Anschaffung" eines bereits bestehenden Rechts
abzielt, nicht auf Schaffung eines Rechts. Ihre praktische
Bedeutung hat jene Entscheidung inzwischen bereits zum großen
Theil verloren, nachdem das neue Reichsstempelgesetz, gerade
um die für den Fiskus nachtheiligen Folgen dieser Plenar-
entscheidung zu beseitigen, den Anschaffungsgeschäften die Aus-
reichung von Werthpapieren an den ersten Erwerber gleich-
gestellt hat. Ihre Wichtigkeit für die Wissenschaft behält aber
jene Entscheidung trotzdem. In der Art ihrer Begründung
ist jene Entscheidung so mustergültig, daß sie einen bleibenden
Gewinn für die Jurisprudenz darstellt.

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