Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Reg. 1/50 (1909))

3. Vorwort

Uornrort

Das Register zu den ersten 50 Bänden der Jheringschen Jahrbücher, das ich
hiermit vorlege, umfaßt ein alphabetisches Sachregister und ein Quellenregister. In dem
Sachregister sind auch die Unterartikel alphabetisch geordnet. Das Verhältnis der Über-
und Unterordnung ist überall durch den Druck kenntlich gemacht. Ich bin mir bewußt,
daß das Sachregister manche Mängel aufweisen wird. Die Entscheidung darüber, was
ausgenommen und wie weit die Gliederung durchgeführt werden sollte, hing natürlich
auch von subjektiven Erwägungen ab, die bei der Länge der Zeit nicht immer gleich
geblieben sein mögen, und so ist das Sachregister vielleicht nicht überall so gleichmäßig, wie
ich selbst es wünschte.
Dieser Mangel wird am besten durch das Quellenregister ausgeglichen werden.
Um seine Brauchbarkeit zu erhöhen, sind die meisten Stellen nachgeschlagen und falsche
Zitate, soweit als möglich, richtig gestellt. Insbesondere sind die antiken Quellen mit
wenigen Ausnahmen, die Reichsgesetze, die preußischen Gesetze vom Allgemeinen Land-
recht an und die wichtigsten partikularrechtlichen und ausländischen Kodifikationen ver-
glichen. Zum Teil konnte ich mich dabei infolge des Entgegenkommens der Verlags-
buchhandlung der Hilfe des Herrn Referendar Kromm von hier bedienen.
Als ich die Bearbeitung des Registers auf Veranlassung des Herrn Geheimrat
Regelsberger übernahm, ahnte ich nicht, daß diese Arbeit mich Jahre hindurch fast
ganz in Anspruch nehmen würde. Hoffentlich ist sie nicht vergeblich gewesen.
Königsberg i. Pr., im Januar 1909.

k>. Knoke.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer