( i6o )
t) Die SeitenVerwandten, welche nicht
Brüder oder Schwestern, oder Deszenden,
ten von solchen sind, erben nach der Nahe
der Grade, daher schließt der-Nähere die Ent»
fernreren aus, so erhalt im folgenden Beispiel
D nichts.
w
ö-
4Z. g) Wenn alle SeitenVerwandten einer
Linie, so zur Erbschaft gerufen sind, mit
dem Erblasser in gleichem Grade verwandt
sind, so erben sie auf die Köpfe.
n.