Full text: Zeitschrift für wissenschaftliche Bearbeitung des preußischen Rechtes (Bd. 3 (1836))

u Vorwort.
Wissenschaft'), „müssen ungleich lehrreicher sein, als
die gedruckten über den Code (cocte civil), denn
diese betreffen doch meist nur den Ucbergang vom
projet zum Code, über die Entstehung des pro-
jet selbst geben sie keine Aufschlüsse, jene Mate-
rialien dagegen würden bis auf die erste Entste-
hung der Gedanken zurückführen können." Von ih-
rer Bekanntmachung wird ein geschichtliches und litt
terarisches Leben des Landrechts erwartet.
In neuester Zeit sind nun bereits die Mate-
rialien mit Erfolg für die Auslegung zweifelhafter
Stellen unsers Rechts benutzt worden. Obenan
stehen die Arbeiten der Revisoren bei der gegenwär-
tigen Gesetz-Revision; in den von ihnen vorgeleg-
ten Motiven sind sie- oft mit Hülfe der, auf die
Materialien gegründeten, historischen Interpretation,
zu sichern überraschenden Resultaten gelangt. Bor-
nemann hat seiner „systematischen Darstellung des
preußischen Civilrechts " durch häufige Mittheilung
erläuternder Stellen aus den Materialien einen ei-
genthümlichen Reiz zu geben, und den Werth seines
Werkes zu erhöhen gewußt. Auch unsre Zeitschrift
enthält manche Aufsätze, die sich vornämlich auf die
Materialien stützen. Bei allen diesen Arbeiten wurde
vom Lastdrecht ausgegangen; es ward nach Aufklä-
rung, nach Lösung von Zweifeln, in den Materia-
lien gesucht. Anders bei der gegenwärtigen Mit-

1) Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechts-
wissenschaft, von Dr. F. C. v- Savigny, Heidelberg 1814.
S. 94. unten u. 95.
2) Bis jetzt sind drei Bande erschienen.

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