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ihren jetzigen Morgensprachs Richteren solches zu erkennen
gegeben, vnd vmb recht - und billkgmeßiger entscheidung
Vnß angelanget, Alß haben Wir darauff das ganze Ambt
beysanrmen für Vnß bescheiden, beyde Theill gegen ein-
ander gehöret, und ist druff mit belieben des ganzen
Ambts keinen ausgenommen, vorgewesene Zweyung fol-
gendermaßen verglichen, und einmütig verabscheidet wor-
den, daß zwar, nach wie vor, einem jedem Ambts Mei-
ster freystchen solle, seine wahren öffentlich jedermann, Er
sey wer er wolle, auß seinem Hause zu verkaufen, jeden-
noch, daß keiner hierunter einigen vnterschleif gebrauche
mit Nicmandt es sey ein Ampts Schneider, oder Bohn-
Hase, oder sonst eine Wollenneyersche, wegen ihrer Arbeit,
so Sie mit den gekauften Wahren, gegen das Ambts-
Gercchtigkeit, oder sonst gebrauchen mugten, durch die
Finger sehen, und solches nachgeben, sondern so jemandt
des Ampts, daß solche Arbeitt so heimlich geschehe, zur
Wissenschaft kommen solte, derselbe solches alßdan denen
im eyde sitzenden Alten oder Neuen Ambtsmeistern, ohn
verzugk anzeigen,. und darüber halten helffen solle, daß
solches gewehret, vnd so woll in diesem alß auch allen
anderen Puncten des Ambts Rull rechtt- frey- und Ge-
rechtigkeit ohngeschmelert vnd ohneingebrochen erhalten
werden möge.' Deßen zu pleibend Vrkundt ist dieser Ab-
schicdt schriftlich versaßet, vnd von Vns untcnbenandten,
alß jetzigen Morgensprachs-Richtcrn mit Vnsern Jngesiegell
befestiget worden. So geschehen in Bremen den acht-
zehenden February Anno Tausend! Sechshundert Veer
und darttig.
Henrich von Cappeln?) Jacob Hünecken.")
(L. 8.) (L, 8.)
*) Henrich von Cappeln war in Bremen am 14. Juni
1594 geboren. Er^ wurde 1621 Syndicus, Vivarius
Capituli 8t. KlvpKani, 1632 Rathsherr, 1640 Richter,
1645 Bürgermeister. Er starb 1643.
**) Jacob Hünecken war zu Bremen im Juni 1604 ge-
. geboren. Er wurde 1633 Syndicus desOomcapitels
in Bremen, 1633 Rathsherr. Er starb 1653.
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