Full text: Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft (Bd. 2 (1827))

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Zachariä, vierzig Bücher v. Staate-
unter jenen Umstanden besonders wichtigen Zweiges desselben,
des allgemeinen Staatsrechts, zur Regel ward, den Staat und
. das Staateleben nach Vernunftprinzipien einseitig zu konstruircn,
ohne sich um ihre Anwendung aus'ö wirkliche Leben weiter zu
bekümmern, stellte der Vers, in seinem Werke Normen auf,
die aus den innersten Quellen der Rechtsphilosophie geschöpft,
doch der vielseitigsten Prüfung nach d?n Gründen der Zweck»
Mäßigkeit, der Ausführbarkeit, der Harmonie mit dem ganzen
Systeme des einmal Bestehenden, nicht ermangelten. Dabei
unter stützte ihn ein durch mannigfache Erfahrungen geübter
politischer Takt und kritischer Scharfsinn das Rechte
zu finden; und eine seltene Fülle historischer Kenntnisse, ein
reicher, durch genaues und fortwährendes Studium der
Alten gebildeter Geist fetzte ihn in den Stand, feine politischen
Satze mit Beispielen aus der Geschichte der verschiedensten Zci.
ten und Völker zu belegen, und seine Darstellung durch stete
Beziehungen auf die unsterblichen Meisterwerke des klassischen
AlterthumS zu beleben und interessant zu machen.
Wenn' diese Vorzüge den ersten Banden der 4o Bücher
vom Staat allgemeinen Beifall erwerben7mußten: so ist dicß
gewiß bei dem vorliegenden Bande noch in einem weit höheren
Grade der Fall, indem nicht nur die erwähnten Vorzüge in
demselben weit reiner hervortreten, wovon gleich nachher die
Rede seyn wird, sondern auch indem der Gegenstand noch weit
wichtiger, wenigstens weit zeitgemäßer ist, als bei den früher
erschienenen Theilen des Werks. Dürfte nämlich gleich an und
für sich die Lehre von der Verfassung des Staats, womit
sich jene (außer den Einleitungsbcgriffen) beschäftigen, als an
Wichtigkeit überwiegend erscheinen, indem sie freilich die Grund-
einrichtungen des Staats darstellt, durch welche alles Uebrigc
bedingt wird, in welchen sich das Staatöleben entwickeln und
bewegen soll: so ist doch zu berücksichtigen, daß jene ersten Ban-

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