Full text: Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft (Bd. 2 (1827))

Gaede 1te, an serv. non util, Imp. post.
niren (deducere servitutem) allerdings auf einem vom Be-
stellen verschiedenen Gesichtspunkt beruhe , daß es nämlich nur
ein Nichtverlieren sey, so daß z. B. die Servituten, weh
che durch Mancipatio« nicht constituirt, doch in mancipando
fundo deducirt werden konnten. Um aber was man hat zu
verlieren, sey, wie auch das Beispiel de- Besitzes zeige,
ein in contrarium actum nöthig. Ein solches contrarium
läge zwar darin, daß eine Servitut als völlig und für alle Zu-
kunft nutzlos sich darsielle, und diese könne mithin auch nicht
retinirt werden; sobald sie aber nicht allein nur der oder.je-
ner Person, sondern auch wirklich dem Grundstücke selbst kei-
nen Nutzen gewahre, wie in dem in der L. 19. cit. selbst an,
geführten Falle, wenn einem Grundstück, das für jetzt Wasser
genug hat, eine servitus aquae Vorbehalten bleiben soll, aber
ohne daß diese Nutzlosigkeit für immer eonstatirt ftp, so ist noch
nicht die Unmöglichkeit des Behalten» begründet. Es beruht
also allerdings auf civilistischem Grunde, daß unter solchen
Umständen em deducere d. h. ein Nichtaufgeben zulaßig ist,
wahrend zum Bestellen einer Servitut ein bereits jetzt schon
einleuchtender Vortheil krfoderlich ist. Mit dieser in sich selbst
begründeten Ansicht stimmen auch alle Worte der L. 19. völlig
überein: .;ei Fundo; quem quis vendat (mancipirt) servitu-
tem imponij‘ etsi non Utilis sit, posse existimo — —
quaedam enim habere possumus etc.“ Daß wir dem Verf.
beistimmen, geben wir schon durch die Art zu erkennen, wie
wir seine Ansicht (obwohl nicht mit feinen Worten) zu. wieder-
holen versucht Hadem
Zimmern.

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