Full text: Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft (Bd. 2 (1827))

Der nunmehrigen RedactiouS - Gesellschaft wird eö,
sowohl um der Sache selbst willen, als um das Andenken
ihres ausgeschiedenen Freundes zu ehren, eine wichtige
Angelegenheit seyn, die unter seiner Mktwürkung ausge-
stellten und fortgebildeten Grundsätze festzuhalten, und so,
als ob er noch in ihrer,Mitte wäre, zu vervollkommnen,
und auch für sein besonderes Fach nach Möglichkeit zu
leisten, was er selbst geleistet wünschen würde.- Hierzu be-
dürfen wir vor Alleur der thatigen Unterstützung derjenigen
Mitarbeiter, welche durch ihn unserm Unternehmen geneigt
wurden. Sie bitten wir daher besoudersMnsre Gesellschaft
gleich freundlicher Theilnahme zu würdigen, als ob, er
noch unter uns wäre. . , - : ' H ^ , ;Vi->

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