Full text: Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts (Bd. 30 = N.F Bd. 18 (1891))

3. Gesetzeskollisionen : Ein Beitrag zur Lehre des internationalen Privatrechts

I.
Gesetzeskollisionen.
Ein Seitrag zur Lehre des internationalen Privatrechts.
Von Dr. Franz cktahn zu Mannheim.
§ 1.
Einleitung.
Der Name Statutenkollisionen ist heutzutage wissenschaft-
lich geächtet: und mit dem Namen der Begriff. Man spricht
von internarionalem Privatrecht, von örtlichem Anwendungs-
gebiet der Gesetze, von Lokalisierung der Rechtsfragen. Die Vor-
stellung einer „Kollision" der Gesetze gilt als irreführend.
Denn „es wird dabei angenommen, daß die Gesetze ver-
schiedener Staaten, sobald die Anwendung derselben im ein-
zelnen Falle in Frage kommt, stets mit einander kollidieren,
während es sehr wohl möglich ist, daß alle mit einander
harmonieren und alle derselben Gesetzgebung, demselben Ge-
richte die Entscheidung überlassen, ein Verhältniß, das ... .
in der That meistens .... eintritt." (Bar,
Theorie und Praxis des internationalen Privatrechts, 2. Aust.
1889, Bd. I, S. 11.) Man will nicht leugnen, daß gleich-
wohl „Fälle dieser Art Vorkommen". Aber „sie sind ihrer Na-
XXX. N. F. XVIII.

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