Full text: Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts (Bd. 23 = N.F Bd. 11 (1885))

Civilistische Kleinigkeiten.

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halb der — wie wir glauben allen römischen Juristen der
klassischen Zeit gemeinsamen — Ansicht, daß die Tradition
Causalvertrag sei. Das Iulian'sche Fragment, auf welches sich
die zur Zeit noch herrschende Meinung zur Vertheidigung des
abstrakten Charakters der Eigenthumstradition vornehmlich be-
ruft, gewährt derselben, wenn sie richtig aufgefaßt wird, keinerlei
Unterstützung. Um dies nachzuweisen müssen wir jetzt das
Iulianische Fragment einer genauern Betrachtung unterziehen.
Zunächst dessen Wortlaut.
6um in corpus quidem quod traditur consentiamus,
in causis vero dissentiamus, non animadverto, cur in-
efficax sit traditio, veluti si ego credam me ex testa-
mento tibi obligatum esse, ut fundum tradam4 5), tu
existimes ex stipulatu tibi eum deberi, nam et si pe-
cuniam numeratam tibi tradam donandi gratia, tu eam
quasi creditam accipias, constat proprietatem ad te
transire, nec impedimento esse, quod circa causam
dandi atque accipiendi dissenserimus.
Es wird nicht allgemein beachtet — obwohl es nicht un-
bemerkt geblieben ist^) — daß der Thatbeftand des ersten
Satzes von dem des zweiten erheblich verschieden ist. Im
zweiten Satze findet wirklich Dissens betreffs der causa tra-
ditionis Statt, im ersten dagegen sind die Parteien über die
causa solvendi einig, die Differenz bezieht sich blos auf den
die zli tilgende Schuld begründenden Thatbeftand. Nicht zu-
4) Die Annahme Lenel'S (Zeitschr. d. Sav. Stift, f. Rechtsgesch.
1882, roman. Abth. S. 179), daß Julian hier von Mancipatio» gesprochen,
ist nicht unbedingt nöthig. Auch die traditio eines fundus hat ja ihre efifi-
cacitas, sofern sie prätorischeö Eigenthum giebt; bezüglich der eausa solcher
traditio gilt ganz dasselbe wie bei traditio von ros neo mancipi. Eine
Steigerung enthält der zweite Satz gleichwohl.
5) H. Witte in SchletterS Jahrb. 10, S. 12; Köhler, Annalen
d. bad. Ger. 40, S. 214; Huschle, Archiv f. d. civil. Prax. 62, S. 328.

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