7.
Beiträge zur Lehre von der Gefahr beim Kaufcontracte
:
Zweiter Beitrag
R. Jhering
V.
Beiträge zur Lehre von der Gefahr beim Kauf-
contracte *).
Von
R. Zh ering.
II. Beim Verkauf generisch bestimmter Gegen-
stände geht die Gefahr nicht mit der Aus-
scheidung, sondern mit dem Momente über,
wo der Verkäufer seinerseits Alles gethan hat,
was ihm eontractlich oblag.
I.
Die Frage.
Allgemein lehrt man heutzutage, daß beim Verkauf ge-
nerisch bestimmter Fungibilien die Gefahr auf den Käufer mit
der Ausscheidung übergehe, möge dieselbe in Gegenwart
des Käufers durch Zumeffen, Zuwägen u. s. w. erfolgen oder
in Abwesenheit desselben durch Abmessen, Abwägen und die
daran sich reihende Versendung, und bis vor Kurzem war ich
1) S. Bd. Hl Nr. 7.