Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Reg. 1/15 (1869))

1. Alphabetisches Sach - Register über Abhandlungen und Entscheidungen. 93
einem Zahlungsorte verpflichtet an sich nicht szur Zahlung des Restes am näm-
lichen Orte, X, 250. Die Annahme einer Factura, welcher der Ort der Zahlung
beigesetzt ist, begründet für den Waarenempfänger die Verpflichtung, die
Zahlung an dem in der Factnra genannten Orte zn leisten, XIV, 376. Von
einer entgegengesetzten Verabredung abgesehen, gilt der Ort, an welchem die
Lieferung einer Waare erfolgte, auch als Ort der Zahlung, XIV, 378.
Zahtungsversprechen, das, ohne Angabe des Verpflichtungsgrundes ist
klagbar, I, 340. Als solches ist die Bemerkung „vidi“, „gesehen", aus der An-
weisung nicht zu betrachten, XIV, 354.
Zahlungsziel und Zahlungsfrist, Art. 49 des H.-G.-B.s, IV, 132.
Zeit der Erfüllung, 111, 275. Was bedeuten die Worte: genau zu einer fest-
bestinlmten Zeit, oder binnen einer festbestimmten Frist? IV, 157. Ist der
Ausdruck „Mitte eines Monats" eine sestbestimmte Zeit, im Sinne des Art.
357 ? VI, 61.
Z e i t b e st i m m u n g der Lieferzeit, s. Lieferzeit, X. Oder Bedingung, XI, 222.
Zeitkäufe, s. Staatspapiere, III. Bon marktgängigen Waaren. Wann sie für
einen strafbaren Disserenzhandel zu halten sind? XI, 285.
Zeitkaufgeschäfte an der Berliner Fondsbörse, XIV, 425.
Zeitschriften, Verlag derselben, s. Verlag, XIV.
Zeitungen, s. Verlag, XIII.
Zeitungsverleger und Redacteur, Rechtsverhältniß zwischen beiden, XIII,
40 flg ] s. Verlagscontract, XIII.
Zeugen beweis, ist im Gebiete des rheinischen Rechtes nicht zulässig, wenn
das betrefsende Geschäft nur für einen der Contrahenten ein Handelsgeschäft ist,
und dieser gegen seinen Mitcontrahenteu, für den dasselbe kein Handelsgeschäft
ist, bei dem Civiigerichte klagt, VII, 235.
Zeugniß, s. Eisenbahngesellschaft, IX. S. Vollmacht, XI.
Zeugnisse, s. Handelsrecht, IV. S-Mäkler, VIII. Der Commissionäre der
Leipziger Productenbörse sind nicht öffentliche, XI, 490. Der Commissionäre
der Oel- und Productenbörse zu Leipzig sind nicht öffentliche Urkunden, XII, 2.
Ziegeleibesitzer, s. Ziegelbrennereibesitzer, II. Ob sie als Kausleute zu be-
trachten sind? III, 359. Gyps- und Cementfabrikanten, ob und wenn sie
Kausleuten gleich zu achten sind? VIII, 210. S. Producenten, VIII. Sind sie
Kaufleute? 'I, 382.
Ziegelbrennereibesitzer, ob sie als Kaufleute anzusehen? II, 225. 280.
Z i egelm e i st er, s. Bauunternehmer, II.
Ziegelsteine, Lieferung derselben aus eigenem Grund und Boden ist kein
Handelsgeschäft, IV, 361.
Z i m m e r m e i st er sind Kaufleute, VII, 347. 348.
Ziuscoupons, über die Circulation amortisirter, II, 78flg. S. Amortisations-
erkenntniß, IX.
Zinsen, über handelsrechtliche (kaufmännische) Zinsen, 1,128flg., I) vertrags-
mäßige, 1,128, II) gesetzliche, 1,131 flg. S. Handelsgesetzbuch, II. Bei Handels-
geschäften, zur Geschichte der Art. 292 und 293, IV, 457. Deren Berechnung,
s. Anerkennung, V. S. Actiengesellschaft und Kaufpreis, VIII. Nach Wechsel-
recht versprochene sechsprocentige passiren nicht, IX, 445. Bestellung eines
Pfandrechts für höhere als gemeinrechtlich erlaubte Zinsen seitens eines Kauf-
mannes, X, 232. Bei Contocurrenten, XI, 338.
Zinsenhöhe nach dem H.-G.-B. bei pfandrechtlich bedeckten oder unbedeckten
Forderungen, X, 229. Die entgegenstehenden gemeinrechtlichen Bestimmungen
sind aufgehoben, X, 229.
Zinsfuß, unbeschränkter kaufmännischer Darlehnsschulden kann auch in das
Hypothekenbuch eingetragen werden, II, 179. Gesetzlicher, findet das Verbot der
Überschreitung desselben Anwendung auf die statutenmäßigen Stipulationen,
wodurch den Mitgliedern von Borschußvereinen gewisse Beiträge zum Berwal-

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