Inhalt des zweiten Bandes.
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XXIII. Sind Ziegeleibesitzer Kaufleute?.280
XXIV Was ist unter dem „bürgerlichen Namerll' im Art. 16 des Han-
delsgesetzbuchs zu verstehen?.284
XXV. Sind die Stationsverwaltungen der Eisenbahngesellschaften als
Zweigniederlassungen anzusehen? Von Herrn Kreisrichter
Lesse zu Thorn.285
XXVI. Zu Art. 21 des H.-G.-B.290
XXVII. Einfluß der Concurseröffnung auf das Firmenrecht; Eintragung
derselben in das Einzelnfirmenregister. Von Herrn Stadtrichter
Keyßn er in Berlin.292
XXVIII. Zu Art. 27 des H.-G.-B. Vom Herausgeber . - . . . .299
XXIX. Die Beweiskraft der Handelsbücher nach dem allgemeinen
deutschen Handelsgesetzbuch und den dazu ergangenen Einfüh-
rungsgesetzen. Von Herrn Stadtrichter Keigner in Berlin .301
XXX. 1. Sind die Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs auf
die auf Selbsthülfe gegründeten deutschen Erwerbs- und Wirth-
schaftsgenoffenschaften anwendbar? 2. Inwieweit finden auf
Versicherungsgesellschaften die Vorschriften des deutschen Handels-
gesetzbuchs Anwendung? Von Herrn Appellationsgerichtsrath
v. Kräwel in Naumburg.341
XXXI. Ist den Actiengesellschaften gestattet, Procuristen zu ernennen?
Vom Herausgeber.. 360
XXXII. Die Bestimmung des Art. 347 des allg. deutsch. H.-G.-B. galt
schon früher als gewohnheitsrechtliche Norm. Mitgetheilt von
Herrn Appellationsgerichtsrath Rebling zu Eisenach . . . .370
XXXIII. 1. Beweislast rücksichtlich der Empfangbarkeit und Güte der
Waare. — 2. Anwendbarkeit der Verjährung im Art. 349 u. ff.
des H.-G.-B. auf frühere Fälle. — 3. Eine nicht für ihre volle
Bestimmung brauchbare Waare ist nicht für eine gute anzu-
zusehen. Mitgetheilt von Herrn Appellationsgerichtsrath
Rebling in Eisenach.378
XXXIV. Unter welchen Bedingungen braucht der Besteller die ihm nach
einer bestimmten Lieferungszeit zugesendeten Waaren nicht
anzunehmen? Mitgetheilt von Herrn A.-G.-R. Rebling in
Eisenach.383
XXXV. Ueber Dispositionsstellung unbestellter Waaren. Von dem
HandelsaPPellationsgerichtKSecretair Herrn Steinbrüchl in
Nürnberg.387
XXXVI. Inwieweit finden die Art. 347—356 des H.-G.-B. auf Platz-
geschäfte Anwendung? Von Herrn Kreisrichter Voigtel
in Burg.397
XXXVII. Zu Art. 357 des H.-G.-B. Grundsätze über mora der Con-
trahente» bei Lieferungsverträgen über coursfähige Werthpapiere
und andere marktgängige Waaren., 411
XXXVIII. Inwieweit haftet der Frachtführer und Schiffer für Verlust, ins-
besondere durch Diebstahl, des Frachtguts ? Von Herrn Appel-
lationsgerichtsrath v. Kräwel in Naumburg.425
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