Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 20 (1871))

6.3. Literärische Umschau

Literarische Umschau.

Val. Bd. 1.108. 590; 11,228: 111,352; V.512; VII, 126; IX, 37; X. 171;
XI, 196; XII, 149. 484; XIII, 325; XV, 385; XVIII 374.

63. Hugo Keyßner. Die Erhaltung der Handelsgesellschaft
gegen die Auslösungsgriinde des allgem. deutschen Han-
delsgesetzbuches. Eine handelsrechtliche Abhandlung. Berlin,
Carl Heymann's Verlag (Julius Imme) 1870. 144 Seiten.
Die vorstehend bezeichnete Schrift anzeigen zu können, gereicht uns
mn so mehr zur Freude, als zum Gegenstände der Abhandlung ein
Thema gewählt ist, welches der Besprechung und erschöpfenden Bearbei-
tung recht bedürftig war. Das moderne Berkehrsleben drängt immer
mehr dahin, die römisch-rechtlichen Schranken der Societät zu durch-
brechen und den Personenvereinen eine das Dasein der einzelnen Gesell-
schafter überdauernde Existenz zu schaffen. Die Darstellung, inwieweit
den Handelsgesellschaften des a. d. H.-G.-B., an deren Spitze persönlich
haftende Gesellschafter stehen, die Möglichkeit geboten ist, dieses Fort-
bestehen sich zu sichern, bildet den hauptsächlichen Inhalt der vorliegenden
Abhandlung.
Die Schrift zerfällt in drei Hanptabtheilungen, deren erste mit dem
möglichen Fortbestände der offenen Handelsgesellschaft gegen die gesetz-
lichen Auflösungsgründe sich beschäftigt, während die beiden andern Ab-
schnitte die einschlagenden Rechtsverhältnisse hinsichtlich der Commandit-
gesellschasr und der Commanditgesellschaft auf Actien zum Gegenstände
haben. Die Erörterungen schließen sich sachgemäß an die einzelnen Auf-
lösungsgründe des Handelsgesetzbuchs an, z. B. Eröffnung des Concurses
über die Gesellschaft, Tod eines Gesellschafters u. s. w. und im Anschlüsse
hieran geben einige Paragraphen über die sog. Auflösungs- und Aus-
schließungsklage, sowie über die Stellung der Privatgläubiger des einzelnen
offenen Gesellschafters oder Complementärs und der Commanditactionäre
der Abhandlung eine erwünschte Abrundung und Vervollständigung.
Wir glauben, daß namentlich der Praktiker in der vorliegenden
Schrift einen zuverlässigen Führer durch die einschlagenden, oft sehr ver-

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