Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 18 (1870))

496

Quellenregister.

Art. des
H.-G.-B.

Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.

270.
270.
270.

271, Nr. 1.
271 flg.
347. 353

271, Nr. 3.
278.

Unterschied zwischen Abrechnung und Rechnungslegung; eine Klage
auf Vornahme der ersteren rst ausgeschlossen, 186.
Ort und Art der Vornahme einer Rechnungsstellung, Anreihung
des Rechnungsprocesses an dieselbe, 181.
Einrede des Jrrthums und des Vorbehaltes des Jrrthums gegen-
über einer Abrechnung, 184.
Sogenannte Handelsgärtner sind an sich der handelsgerichtlichen
Zuständigkert nicht unterworfen, 189.
Lieferung einer Aepfelmühle. — Behauptung der Preisangemessen-
heit. — Einwand der Fehlerhaftigkeit seitens des Käufers und
Replik der Zurückweisung dieser Einrede auf Grund des Ar-
tikels 347. — Vertheilung der Beweislast, 45
Selbstmord als Aufhebungsgrund einer Lebensversicherung, 193.

271, Nr. 3.
278.
271, Nr. 3.
278. !
271, Nr. 3.1
271, Nr. 3.
278.
271, Nr. 3.
278.
271, Nr. 3.
278.
272.
273, Abs. 2.

274.
274. 277.

278. 319.
321. 326.

278. 326.
334.
278.
278. 282.

Beginn der Verbindlichkeit einer Feuerversichernngsgesellschaft zur
Zinszahlung nach Durchführung eines Rechtsstreites, 205.
Auslegung eines Feuerversicherungsvertrages in Bezug auf die
eine Aufhebung des Rechtsanspruches des Versicherten nach sich
ziehende Entstehungsursache eines Brandes, 198.
Anfechtung eines über die Ansprüche aus einem Feuerversicherungs-
Verträge abgeschlossenen Vergleichs, 195.
Einfluß der Unterlassung der Anheftung eines s. g. Assecuranz-
schildes an das bezügliche Gebäude auf den Rechtsanspruch des
Versicherten, 204.
Verjährungseinrede gegen eine Forderung aus einer Lebensver-
sicherung, 189.
Geltendmachung der Aufhebung des Anspruches eines Versicherten
ans dessen angeblichem unthätigen Verhalten nach Ausbruch und
bezw. Löschung des Brandes, 200.
„Gewerbmäßige Handelsgeschäfte," 403.
Die gemeinschaftliche Anschaffung der zu einem Handelsgewerbe
erforderlicher: Einrichtungsgegenstände ist auch für den sich später
an der Ausübung des Gewerbes nicht betheiligenden Besteller
als ein Handelsgeschäft anzusehen, 206.
Begründung einer Klage aus Zurückforderung des ohne Rechts-
grnnd Gegebenen für Annahme eines Handelsgeschäftes, 207.
Ausdehnung der handelsgerichtlichen Zuständigkeit gegen alle Unter-
zeichner eines von einem Kaufmanne miterrichteten Schuld-
scheines, 208.
Die Uebernahme der Activen und Passiven eines Consumvereins
kann durch den Uebernehmer den Gläubigern gegenüber wegen
angeblich noch nicht eingetretener förmlicher Auflösung des Ver-
eins nicht angefochten werden, 213.
Wirkung einer Creditbewilligung auf „zwei bis drei Jahre," 221.
Umfang der Regreßpflicht des Cedenten nach preußischem Land-
recht, 210.
Dispositionsstellung unbestellter -Waaren bei einer Mehrsendung
unter Geschäftsfreunden; Festsetzung des Preises, hauptsächlich
im Hopfenhandel, nach dem Durchschnittsergebniß von Markt-
preisen, 217.

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