Metadaten : Vermischte juristische Abhandlungen (1)

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Der  zweite  Fall  trug  sich  1786  zu.  Auch  damals  waͤhlte  der  nemliche  Stadtrath =
  einen  Prediger  der  noch  nicht  die  Volljaͤhrigkeit  erreicht  hatte.  Das  Konsistorium ¬
  zu  Stade  kassirte  diese  Wahl,  als  den  kanonischen  Vorschriften  zuwiderlaufend, ¬
  und  obwohl  der  erwählte  Kandidat  sich  zuerst  an  die  Bremische  Regierung
und  hernach  an  das  königl.  Ministerium  wendete,  und  um  Dispensation  nachsuchte,
so  trugen  doch  beide  Kollegia  Bedenken,  solche  zu  ertheilen  und  der  Magistrat
schritt  zu  einer  andern  Wahl.
            
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