Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 18 (1870))

10.2. Königreich Sachsen

442 Königreich Bayern. Art. 273 u. folgende d. H.-G.-B.8.
den damaligen — 1861 — Verträgen kann diese Ansicht nicht än-
dern.) Die blose unbestimmte Möglichkeit, daß den Grundsätzen
des Kriegs- und Völkerrechts entgegen — Fischer, das Recht des
neutralen Seehandels in Löhr's Centralorgan, N. F., 2. Bd.,
2. Heft, S. 146. 148; Bd. 1, S. 152 — dennoch ein Kriegsschiff
der einen oder der anderen der kriegführenden Parteien sich einer
Gewaltthätigkeit schuldig machen und eine Confiscation der Maa-
ren widerrechtlicher Meise hätte verfügen mögen, kann nicht in Be-
tracht kommen. Kläger konnte nicht vermuthen, daß die beklagte
Gesellschaft sich durch einen Gedanken an solche blos eingebildete
Gefahren in ihren Entschlüssen leiten lassen werde, und hatte da-
her auch keine Veranlassung, sie über die von ihm beabsichtigte
Operation mit der (bis Havannah) versicherten Maaren in Kennt-
niß zu setzen. - (Die Gesellschaft wurde verurtheilt.)
(Das Schiff scheiterte an der Küste von Cuba, also aus der
Tour nach Havannah. Die Maaren gingen theils verloren, theils
wurden sie beschädigt. Der Werth betrug 6000 Thlr.)
(Das Ob.-Apell.-Ger. trat in seinem Erkenntnisse v. 11. Oct.
1866 dem Obigen vollständig bei.)
(Vrgl. auch „Archiv," 12. Bd., S. 122.)

O

Königreich Lagern.
Nachtrag zu Seite 117 dieses Bandes.
Art. 273 und folgende deö H.-G.-B.ö.
Ankauf einer Dampsdreschmaschine.
Die beiden Kläger, ein Hufschmied und ein Landwirth, be-
haupten, bisher eine Locomobile von 8 Pferdekräften mit Dresch-
maschine betrieben und am 24. August 1867 an den Beklagten,
Gutsbesitzer und Wirth, um 3000 Fl. verkauft zu haben; Beklagter
zahle nicht, daher Klage vor dem Handelsgericht.

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