Volltext : Hofmann, Franz: ¬Die Lehre vom titulus und modus adquirendi, und von der iusta causa traditionis

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vom  titulus  und  modus  adquirendi.
„Tit,  est,  per  quem  indicatur  nobis  aliqua  possidendi  leg.  causa,
sufficiens  ad  dominium  adquirendum  vel  directo  et  immediate,
vel  saltem  mediate  per  usucapionem.“  Da  also  kann  wieder  die
causa  trad.  nicht  gemeint  sein;  denn  durch  diese  allein  wird  das
Eigentum  nicht  directo  et  immediate  erworben,  da  der  damalige
Sprachgebrauch  die  modi  acq.  vielfach  als  „media  acquisitionis
bezeichnete.  Das  Capitel  „de  acq.  rer.  dom.  (II,  168  sq.)  leitet
er  mit  den  Worten  ein:  „Nunc  tractemus,  quibus  titulis  ...  dom.
nobis  accedat;“  zählt  dann  als  „tituli"  auf  die  occup.,  alluvio,
specif.,  inaedif.  etc.,  und  beschließt  (p.  174)  die  erste  Hälfte  dieser
Aufzählung  mit  dem  Satze  (Nr.  XVI):  „Et  hactenus  de  modis
«  etc.
adq.  d.  iure  naturali.  (XVII)  Iure  civili  autem  .  .
Selbst  bei  der  Tradition  macht  er  nicht  die  herkömmliche  Unterscheidung. ¬
  Im  grellsten  Widerspruche  hiemit  steht  es,  daß  er  —  der
kurz  vorher  tituli  und  modi  als  synonym  gebrauchte  —  am  Schlusse
desselben  Capitels  (p.  174,  175),  plötzlich  bemerkt:  „Ex  praedictis  (!
adparent  evidenter  gradus  adquirendarum  et  transserendarum
rerum  .  .  .
53)  Ankunfft.
I)  Causa,  contractus,  titulus
II)  Occup.,  adpraehensio,  trad.,  quasi  trad.,  possessio,  Annemmung. ¬

III)  Dominium,  proprietas,  ius  plenum  in  re,  Eigenthumb.Ecce -
  pulchram  harmoniam!  Ex  bona  causa  sequitur  bona  poss.;
ex  justa  poss.  fit  iust.  dom."  Und  hiebei  ist  im  Sinne  O.'s  nicht
etwa  bloß  an  die  Ersitzung  zu  denken.
Hugo  (IV,  S.  158),  erzählt,  daß  Maneke  (wahrscheinlich  ein
54)
Schüler  H.'s),  über  seine  Aufforderung  Nachsuchungen  angestellt,
und  als  die  älteste  Spur  dieses  Dogma's,  die  er  auffinden  konnte,
55)  „Triboniana  Juriseine -
  Stelle  in  einem  1579  erschienenen  Buche
prudentia"  bezeichnet  habe,  deren  Verf.,  ein  gewisser  Dethard
**)  Später  definirt  er  noch:  „Titulus  est  ipsa  demonstratio,  Causa  factum
quod  demonstratur,  Contractus  est  legitima  facti  formula.
3*)  Die  Arbeit  Maneke's  (wenn  sie  überhaupt  in  die  Oeffentlichkeit  gelangte)
ist  mir  leider!  nicht  einmal  dem  Titel  nach  bekannt  geworden.
55)  Keine  „Dissertation,"  wie  Fritz,  Erläuterungen,  I.,  S.  251,  N.  29.
irrig  schreibt.
**
            
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