Volltext: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 18 (1870))

Nachtrag zu dem Aufsatze Bd. III, S. 311 dieses Arch. 335
Probewidrigkeit Anzeige machte. Beklagte hat die Baum-
wolle verbraucht und hierdurch erachtet die Klägerin den
Einwand der Probewidrigkeit beseitigt.
Art. 348, Abs. 1 legt zwar dem Käufer bei einer Bean-
standung der Waare die Verpflichtung zur Sorge für die
einstweilige Aufbewahrung aus. Hiermit ist aber nicht ge-
sagt, daß der Käufer die Waare nur aufbewahren und sonst
darüber für sich nicht disponiren dürfe, vielmehr hat die
Vorschrift den Sinn, daß bei der Entfernung des Ver-
käufers der Käufer die Waare nicht der Gefahr der Be-
schädigung oder des Verlustes überlassen, sondern sie durch
feine Fürsorge hiervor bewahren soll und zu ihrer sicheren
Unterbringung verpflichtet ist; und dieser Verpflichtung wird
nicht dadurch zuwider gehandelt, daß der Käufer die Waare
verbraucht. Jene Verpflichtung kommt durch den Verbrauch
thatsächlich in Wegfall, sie ist nicht verabsäumt, wenn der
Käufer jede Gefahr durch den Verbrauch beseitigt und sie steht
daher mit der Berechtigung zu diesem Verbrauche nicht in
Widerspruch.
Das allg. deutsche H.-G.-B. enthält in den Art. 347—■
349 Vorschriften über Zeit und Modalitäten der Anzeige
von Mängeln, sowie Fristen über verschiedene Arten der
Geltendmachung, bestimmt aber nirgends etwas darüber,
welche materiellen Rechte dem Käufer aus dem Grunde der
Nichtempfangbarkeit nach gemachter Anzeige zustehen (vergl.
Thöl, Handelsrecht, 4. Ausg., Bd. I, S. 488, Anmerkung
zu § 83). Es ist daher auf das allgem. L.-R. zurückzu-
gehen und dieses gibt in § 198, I, 11 und § 328, I, 5 die
Befugniß, beim Mangel einer vorbedungenen Eigenschaft die
gekaufte Sache zu behalten und die Vergütung für den Min-
derwerth der Sache zu verlangen. Der deßfallsige Anspruch
der Beklagten ist daher an sich begründet."
Dieß das Ergebniß der Ausbeute der Praxis über
unsere Controverse seit Einführung des d. H.-G.-B.s,
nach welchem die Ansicht des H.-A.-G.s zu Nürnberg als
überwundener Standpunkt erscheint.
Aber ich muß noch auf eine Stelle des Erkenntnisses des

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