Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 11 (1867))

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Sachregister.

Unbestellt empfangene, braucht der
Empfänger nicht zu behalten, 254.
Wirkung der Dispositionsstellung
und des Berbrauchs, 254.
Waarenempfänger, hat derselbe
eine directe Klage gegen den Spedi-
teur , welchem von dem Absender die
Beförderung der Waare übertragen
ist? 303.
Waarenversender, dessen Entschä-
digungsanspruch an den Spediteur,
der die Waare vor der Ankunft an
demBestimmungsorte dem Adressaten
ausgeantwortet hat. 296.
Wechselklage, kann von der Firma
angestellt werden, 226.
Wechselunterzeichnung als Be-
vollmächtigter, 74.
Werth des Schiffes, 151.
Wirthschaftsgenossenschaften,
privatrechtliche, kgl. preuß. Gesetz
über dieselben, 20Ö flg.

3.
Zahlung, ist es diese oder Angabe
an Zahlungsstatt, wenn der Schuld-
ner einer Geldforderung diese durch
Hingabe von Inhaber-papieren tilgt?
261. S. Geldschuld.
Zeitbestimmung oder Bedingung,
222.
Zeitkäufe von marktgängigen Maa-
ren, wenn sie für einen strafbaren
Differenzhandel zu halten find? 285.
Z e u g n i ß, s. Vollmacht.
Zeugnisse der Commissionäre der
Leipziger Producten-Börse sind nicht
öffentliche, 490.
Zinsen bei Contocorrenten, 338.
Zusammenstoß von Schiffen, s.
Schaden.
Zuständigkeit der Handelsgerichte,
s. Handelsregister.

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