Volltext: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 17 (1869))

8. Handelsrechtliche Entscheidungen

8.1. Oesterreich

Handelsrechtliche Entscheidungen.

Oesterreich*).
Mitgetheilt von vr. Hermann Blodig, o. 8. Professor am k. k. polytech-
nischen Institute in Wien.
Art. 1.
Durchdie VerfügungdesArt. Ides H.-G.-B.s sind die
Beweisvorschriften des gerichtlichen Verfahrens in
Betreff desJnhaltes der Handelsgebräuche nicht
abgeändert worden.
Entscheidung des österr. obersten Gerichtshofes vom 10. De-
'cember 1868, Z. 12,054 (Gerichtshalle, 1869, S. 14).
Sebastian Zeidler, Handelsmann, klagte wider eine Zuckerfabrik
wegen Zahlung von 370 Fl.
Das Landes- als Handelsgericht in Troppau er-
kannte aus einen Eid der Beklagten über den Umstand, daß der
fraglichen Zuckerrüben-Lieferung ausdrücklich die Bedingung der frü-
heren Lieferungen zu Grunde gelegt wurde.
Das Brünner Oberlandesgericht hat das erstrichter-
liche Urtheil aufgehoben und verordnet, daß vorerst von der Handels-
kammer die Auskunft darüber abgefordert werde, ob es bei den
Zuckerfabriken in Mähren und Schlesien allgemeiner Handelsgebrauch
sei, daß auch ohne besondere Verabredung beim Ankauf der Runkel-
rüben 5 Proc. des Gewichtes derselben als Vergütung der hieran
hastenden Unreinigkeit, Wurzeln, Blätter und Schalen in Abschlag
*) Vgl. dieses Archiv III. Bd., S. 45; IV. Bd., S. 285; V. Bd., S. 223;
VII. Bd., S. 130; IX. Bd., S. 48; X. Bd., S. 177; XII. Bd., S. 151 und
XIV. Bd., S. 321.
Archiv für deutsches Handelsrecht. Bd. XVII

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