Volltext: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 14 (1868))

4. Handelsrechtliche Entscheidungen

4.1. Bezirk des Oberappellationsgerichts Lübeck

Handelsrechtliche Entscheidungen.

Bezirk des Oderappellationsgerichts zu Lübeck.
Zu Art. 4. 271 a linea 3.
§ 24 des EinführungögeseHeö.
Agenten von Versicherungsgesellschaften sind als Kauf-
leute zu behandeln und haben ihreFirma zu declariren.—
Es machtleinen Unterschied,ob eineAgenturZweignieder-
lassung ist, od er nicht. — Gleichgültig ist, ob die Geschäfte
umfangreich oder nicht, ob die Befugnisse des Bevoll-
mächtigten ausgedehnter oder beschränkter. — Die Ein-
tragung eines General-Agenten in das Hamburgische
Handelsregister macht die nochmalige Eintragung eines
Special- oder Subagenten in Ritzebüttel nicht über-
flüssig. — Zweck der Handelsregister. — Der Umstand,
ob die Geschäfte, welche die Versicherungsgesellschaften
betreiben, Handelsgeschäfte sind oder nicht, ist gleich-
gültig. — Personen, die sich auf die bloße Vermittlung
von Versicherungsabschlüssen als Unterhändler oder auf
die Empfehlung einer auswärtigen Versicherungsge-
sellschaft beschränken, brauchen nicht in dasHaudesre-
gister eingetragenzu werden. — Der Umstand, daß die
Gesellschften keine Actiengesellschaften, befreit nicht
von der Eintragungspflicht. — Gesellschaften, welche
nicht reine Gegenseitigkeits-Versicherungsgesellschaften
sind, sind Handelsgesellschaften. — Ein Widerspruch
der Gesetzgebung mit dem Handelsgesetzbuch liegt nicht
vor, wenn Erstere gewisse Ordnungsmaßregeln, welche
das H. G.-B. nur für gewisse Institute absolut obliga-

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