Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 14 (1868))

6. Quellenregister über den vierzehnten Band dieses Archivs

Quellenregister über den vierzehnten Band dieses Archivs

Art. deS
H.-G.-B.

Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.

i.
1. 394.
(632. 642.)

3 (137.
142.)

3.

4. (10.)

4. 271,
Z- 1.
4.271, »1.3
§ 24 des
Hamburg.
Einf.-tHes.

Die Usancen der HallischenProductenbörse für den Handel in Mineral-
ölen, 86—93.
Richterliche Feststellung der Gesetze des Ortes, wo der Vertrag ge-
schlossen ist, und wo er zur Erfüllung gelangen soll. — Anspruch
des Frachtführers auf Distanzfracht bei zufälliger Verhinderung
der Vollendung des Transportes nach gemeinem Rechte, 386.
Dauert die Competenz des Schiedsgerichts fort, nachdem es seinen
Spruch gefällt hat, und dieser in Folge der eingeklagten Provo-
cation vom ordentlichen Richter vernichtet worden ist? 388.
Unstatthaftigkeit der in einem Gesellschafts - Statut enthaltenen Be-
stimmung, daß über streitige Ansprüche der einzelnen Vereins-
Mitglieder an die Vereinscasse durch den Beschluß der General-
Versammlung endgültig und mit Ausschluß des Rechtswegs ent-
schieden werden solle. S. 389.
Eine Vertragsbestimmung, nach welcher über künftig unter den
Parteien entstehende Handelsstreitigkeiten nicht die dazu gesetzlich
bestimmten Handelsgerichte, sondern immer inur die Civilgerichte
entscheiden sollen, ist unwirksam, 391.
Schank- und Speisewirthe sind Kanfleute. mögen sie die zu ihrem
Gewerbsbetriebe angeschafften Speisen und Getränke über die
Straße verkaufen oder den ihr Local besuchenden Gästen gegen
Bezahlung überlassen, J#2.
Sind Producenten Kaufleute? 394.
Agenten von Versicherungsgesellschaften sind als Kaufleute zu be-
handeln und haben ihre Firma zu declariren. — Es macht keinen
Unterschied, ob eine Agentur Zweigniederlassung ist, oder nicht. —
Gleichgültig ist, ob die Geschäfte umfangreich oder nicht, ob die
Befugniß des Bevollmächtigten ausgedehnter oder beschränkter. —
Die Eintragung eines Generalagenten in das Hamburgische Han-
delsregister macht die nochmalige Eintragung eines Special- oder
Subagenten in Ritzebüttel nicht überstüssig. — Zweck der Handels-
register. — Der Umstand, ob die Geschäfte, welche die Versicherungs-
gesellschaften betreiben, Handelsgeschäfte sind oder nicht, ist gleich-
gültig. — Personen, welche sich auf die bloße Vermittelung von
Bersicherungsabschlüssen als Unterhändler oder auf die Empfehlung
einer auswärtigen Versicherungsgesellschaft beschränken, brauchen

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