Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 14 (1868))

Bezirk des O.-A.-Gerichts zu Lübeck. Art. 314. 315. 382, A. 1. 2. 179
Beklagten, die klägerischen Mandanten ein Recht, über die 33
Ballen zu disponiren und deren Auslieferung zu verlangen,
nicht hatten;
und daß, wenn sie ein solches Recht dadurch erlangt haben,
daß ihnen dieselben von C. W. Rosmann zur Disposition ge-
stellt wurden, doch keinesfalls der Antrag auf Auslieferung ohne
Ablösung des den Beklagten wohl erworbenen Retentionsrechtes
begründet ist.
B. Kläger stützt sodann, insofern er mit der Mandatsklage nicht
durchdringt, seinen Anspruch auf das sogen. Verfolgungsrecht.
Darüber ist Folgendes zu bemerken:
1) Die Bedeutung dieses Rechtes besteht darin, daß der Ver-
käufer unbezahlter Maaren im Falle der Insolvenz des Käufers
dieselben zu reclamiren befugt sein soll, wenn dieselben, wie nament-
lich bei Maaren der Fall, welche im Distancegeschäft verkauft, noch
in der Spedition oder auf dem Transporte begriffen sind, noch nicht
in den unmittelbaren Gewahrsam des Käufers übergingen.
Brinckmann, § 77, N. IV;
Voigt, N. Archiv III, S. 249 flg;
Fink, Zeitschr. f. H.-R., Beilage zu Bd. 6, S. 56 flg.
Eine solche Befugniß, die wenigstens particularrechtlich in dem
Handelsverkehr vielfach anerkannt ist,
Goldschmidt, Zeitschr. für H.-R., Bd. 8, S. 306 flg.
ist dazu bestimmt, den sonst unvermeidlichen äußersten Härten vor-
zubeugen, wenn man anzunehmen hat, daß an sich regelmäßig schon
mit der Uebergabe der Maaren an den als Stellvertreter des Käufers
zu betrachtenden Transportanten die deflnitive Veräußerung und
Aufgabe eines jeden Rechtes an der Maare für den Verkäufer
eintritt.
Es liegt nahe, da nach gemeinem Recht der Verkäufer, sofern
er den Kaufpreis nicht bezahlt erhält und nicht geradezu creditirt,
jedesmal die Sache noch von dem Käufer und von Dritten vindiciren
kann,
Endemann, H.-R. § 112, Not. 24,
zu glauben, daß im Gebiete des Handelsverkehrs das Vindications-
recht des Verkäufers, da es in dieser Weise unmöglich erhalten bleiben
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