Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 12 (1868))

Königreich Preußen. Art. 393. 395. 423 u. 424. 399
Maaren zum Weiterverkäufe erworben habe, zur Genüge hervorgeht,
daß sein Gewerbe über den Umfang des Handwerks hinausgeht, und
er in dieser Hinsicht als Kaufmann erscheint und ein beiderseitiges
Handelsgeschäft hier vorliegt. Ws.
Art. 393. 393. 423 u. 424.
Haftbarkeit der Eisenbahn für beschädigtes Frachtgut
bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraus-
setzungen? Beweis last. Höhe des zu gewährenden Ersatzes.
Mit Frachtbrief v. 9. Sept. 1864 übergab Julius Karl Oppen-
heim zu Hamburg der Berlin-Hamburger Bahn 26 Ballen rohe,
trockene Kalbfelle zur Beförderung an Leopold Lindheimer in Frank-
furt a. M. Am 19. September kamen die Felle an, wurden dem
Zoll-Amt vorgesührt, dann auf Zoll-Lager verbracht. Am 22. Sep-
tember besichtigte der Empfänger die Felle, und fand einem Ballen
durch Nässe beschädigt. Lindheimer verlangte, da die Felle trocken
in Hamburg ausgegeben seien und durch die Schuld der Eisenbahn-
Verwaltung, sei es an der Aufgabestation oder unterwegs, durch Be-
förderung in einem schadhaften oder mangelhaft bedeckten Wagen,
beschädigt worden seien, von der Main-Weser-Bahn in Frankfurt
a. Main den Ersatz seines Schadens mit 120 Fl.
Die beklagte Bahn-Verwaltung stellte ihr Verschulden in Abrede,
eine Beschädigung der Felle könne eingetreten sein, während der Zeit,
daß dieselben der Zollbehörde zur zollamtlichen Abfertigung über-
geben waren, für diese Zeit hafte aber die beklagte Bahnverwaltung
nicht. Uebrigens sei sie unter allen Umständen nach ihrem Reglement
nur bis zu 20Thlr. per Centn, haftbar, äußersten Falles könne Kläger
nur 90 Fl. verlangen. Da der Taxator der Felle sich erboten habe,
dieselben mit einem Nachlasse von 90 Fl. zu behalten, der Kläger
also einen höheren Schaden nicht erlitten bez. einen höheren Schaden
habe vermeiden können.
Das Stadtamt in Frankfurt a. M. legte dem Kläger den
Beweis auf:
daß der fr. Ballen bei der Ablieferung an die Berlin-Ham-
burger Eisenbahn in Hamburg in innerlich trockenem Zu-
stande sich befunden habe,
und führte dabei aus:

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