Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 15 (1869))

Königreich Sachsen. Art. 355—357.

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geschäfte zu beziehen ist, bei denen eine festbestimmte Lieferungszeit
oder Frist bedungen worden.
v. H ahn, Commentar, Bd. II, S. 274;
Busch, allg. Archiv, Bd. XII, S. 317;
Endemann, das deutsche Handelsrecht, § 119, S. 591,
Note 7;
Wochenblatt für merkw. Rechtsfälle, Jahrgang 1865,
S. 149 flg.
Allein dieß schließt vorliegend die Zulässigkeit des von dem Be-
klagten erhobenen Differenzanspruchs, welcher, wie gezeigt, nicht auf
die Bestimmungen in Art. 357, sondern auf die in Art. 355 zurück-
zuführen ist, nicht aus.
Schon an sich würde sich fragen können, inwiefern nicht das-
jenige, was Art. 357, Abs. 3 über den Betrag des vom Käufer zu
leistenden Schadenersatzes vorschreibt, wenigstens bei marktgängigen
Maaren analog auch auf den Fall des Art. 355 um so unbedenklicher
angewendet werden dürfte, als sowohl hier wie dort das Recht des
Käufers, statt der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
fordern, auf der Disposition in Art. 355 beruht und ein Unterschied
nur darin sich zeigt, daß, während der Käufer jenes Recht nach
Art. 357 unbeschränkt ausüben kann, im Falle des Art. 356 diese
Ausübung von gewissen Voraussetzungen abhängt.
Es folgt aber auch aus einer Nichtanwendbarkeit der Schluß-
bestimmung von Art. 357 für den jetzigen Fall immerhin nur soviel,
daß rücksichtlich des Schädenanspruchs der Beklagten die Vorschriften
des allgemeinen bürgerlichen Rechts maßgebend sein würden. .
Nun ist es ein bereits früher in Doctrin und Praxis anerkannter
Grundsatz, daß bei dem Kaufe marktgängiger Maaren der Verzug des
Verkäufers für den Käufer das Recht begründet, mit der Contracts-
klage entweder die Lieferung der Maare in Natur nebst den durch die
Verzögerung erwachsenen erweislichen Schäden oder anstatt dessen
die Gewährung des Interesse zu fordern, und es besteht dieses
präsumtiv in der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreise und
dem marktmäßigen Preise zur Lieferungszeit.
Siebenhaar, in der Zeitschrift für Rechtspflege u. Ver-
waltung, N. F., Bd. X, S. 206 flg.;
Annalen des k. O.-A.-G., Bd. I, S. 336.

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