Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 15 (1869))

5.6. Zur Streitfrage über die Klagbarkeit reiner Differenzgeschäfte

Zur Streitfrage über die Klagbarkeit rc.

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den Preis für die Theillieferung zu verlangen nicht berechtigt sei,
sondern daß derselbe erst ganz liefern müsse. Die acceptio non
adimpleti contractus verlangt eine genaue Substantiirung und
Darlegung, um ermessen zu können, ob und was der Käufer retiniren
darf; es kommt darauf an, ob die vollständige Erfüllung noch möglich
ist, ob sie noch einen Werth für den Käufer hat, ob der Käufer die
Vorschriften des Art. 355 des H.-G.-B., nach denen er seine deß-
fallsigen Rechte ausüben kann, beobachtet hat."«)

VI.
Zur Streitfrage über die Klagbarkeit reiner Differenz-
geschäfte.
Einige Worle gegen die Abhandlung in Vd. XIV, IV 8 flg. dieses Archivs.
Bon Herrn Oberhofgerichtsrath E. Brauer in Mannheim.

Die angeführte Abhandlung, worin der unermüdliche Vor-
kämpfer für die vollste Freiheit der Differenzgeschäste,, Obergerichts-
anwalt Dr. Ladenburg, im Eingang und im weiteren Verlauf der-
selben, die im Band VIII, S. 453 —459 des Archivs, von uns
mitgetheilte und gewürdigte Entscheidung eines betreffenden Rechts-
falles durch den höchsten Gerichtshof Badens lebhaft befehdet, schließt
mit den bezeichnenden Worten:
„Allerdings ziemt diese Betrachtung mehr dem Gesetz-
geber, als dem Richter."
Nach unserer Auffassung der Streitfrage sollten diese Worte,
die zunächst nur der unmittelbar vorhergehenden Betrachtung ge-
widmet sind, nicht am letzten Ende, vielmehr als Mo tto an der Spitze
der ganzen Abhandlung stehen.
Vom Standpunkt der künftigen Gesetzgebung nämlich, welche

146) Erk. des Hofgerichts Darmstadt im Busch, Archiv, X, S. 480—483.

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