Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 15 (1869))

Ueber Hypotheken-Banken.

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1) durch Gewährung von Dotations-Capitalien, Vorschüssen
oder Garantien,
2) durch Erlheilung besonderer Befugnisse, vornehmlich
a) durch Vergleichung des Rechts zur Ausgabe unverzinslicher
Noten,
b) durch Erweiterung der Depositalfähigkeit,
c) durch Concessionirung von Prämien-Ausloosungen;
3) durch Gründung eines Central-Jnstitutes oder durch andere,
eine centrale Vereinigung der verschiedenen Institute be-
zweckende Einrichtungen,
4) durch gestattete Anlehnung der Institute an den Organismus
der Staatsbehörden,
5) durch ausgedehntere Mitwirkung bei der Verwaltung der
Institute
als zulässig und nachhaltig zu erachten sein?
VI. Welche Vortheile gewährt von den beiden bestehenden Formen
der Institute (IV.) die eine vor der anderen, in wie weit werden diese
Vortheile durch gegenüberstehende Nachtheile ausgeglichen, und
welcher von beiden Formen ist demnach im Interesse des Realcredits
der Vorzug zu geben?
VII. Worin sind die Ursachen zu suchen, aus welchen in einzelnen
Theilen des Bundesgebietes ein Bedürfniß nach solchen Instituten
nicht hervorgetreten ist; liegt der Grund davon namentlich
A. in eigentümlichen Verhältnissen des Verkehres oder des
Grundbesitzes, oder
B. in einer Gesetzgebung, welche den Jndividual-Hypotheken den
Zufluß der Capitalien erhalten hat?
Die etwas später gestellten Fragen28) sind so formulirt:
I. Welches sind zur Zeit die Bedürfnisse des Grund-
besitzes in Bezug auf den Hypothekar-Credit, und können diese Be-
dürfnisse allein, eventuell inwieweit durch die Einrichtung von Bank-
Instituten befriedigt werden, oder bedarf es dafür auch einer Ver-
änderung der Hypotheken-Ordnung und der sonstigen aus das
Hypothekenwesen bezüglichen materiellen Gesetzgebung, sowie der

2») Stenographische Berichte, S. 42. 43 für die Sitzungen v. 24. März bis
19. Juni 1868.

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