Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 15 (1869))

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Abhandlungen

rechtzeitigen Eingang der Zinsen und die leichte Berfügbarkeit über
das Capital ohne Verlust an demselben rechnen kann. Es nmß da-
her der Credit des einzelnen Landwirthes dadurch erhöht werden, daß
statt seiner ein Schuldner mit großer notorischer Creditwürdigkeit
in das Mittel tritt zwischen ihm und dem Capitalisten, so daß dem
Capitalisten jene Unannehmlichkeiten abgenommen werden, welche ihn
von dem unmittelbaren Verkehre mit dem Credit suchenden Grund-
besitzer zurückschrecken. Dieß kann dadurch geschehen, daß eine große
Menge von Grundbesitzern unter gegenseitiger solidarischer persön-
licher oder dinglicher Haftbarkeit sich vereinigt, oder durch das Zu-
sammentreten eines großen Capitals durch eine Actiengesellschast,
wobei das zusammengebrachte bedeutende baare Grundcapital die
solidarische Haft vertritt. Solche große Institute und Anstalten mit
juristischer Persönlichkeit erhalten viel leichter Darlehn, weil sie durch
ihr compactes Verhältniß mit dahinterstehender Haftbarkeit größere
Sicherheit darbieten, und die von diesen Anstalten auszugebenden
Papiere auf den Inhaber circuliren im Verkehre ebenso leicht, wie
andere längst bekannte und gewohnte Werthpapiere. Sie sind daher
ganz geeignet, das Capital heranzuziehen. Auf der andern Seite
wird dadurch dem Landwirthe eine stets zugängliche Quelle darge-
boten, welche ihm, woferne er überhaupt noch Sicherheit durch seinen
Grundbesitz leisten kann, ohne sich wegen Aufsuchens von Capitalisten
M-ühe geben, oder die theure Hilfe von Mäklern in Anspruch nehmen
zu müssen, jederzeit das benöthigte Capital verschaffen kann. Auch
ist er durch solche Anstalten nicht der Gefahr ausgesetzt, das Capital,
wofern er nur die Zinsen und Amortisations-Quote pünktlich bezahlt,
wieder zurstckbezahlen zu müssen. Denn diese Anstalten verzichten
auf das Recht der Aufkündigung und nöthigen zugleich den Grund-
besitzer, durch Auflegung einer nicht drückenden Amortisationsqnote
von der Capitalschuld nach einer nicht sehr fernen Zeit sich frei zu
machen. Dem Landwirthe ist ferner dadurch ein Mittel geboten,
sich nach der inmittelst erfolgten Aufhebung der Zinsbeschränkungen
und Wucher-Gesetze, vor einer plötzlichen Steigerung des Zinsfußes
zu bewahren, indem die betr. Anstalten auß die größere Stetigkeit des
Zinsfußes dadurch einwirken, daß sie die Capitalien mit festem Zins-
füße auf eine längere Reihe von Jahren verleihen. Die Entwick-
lung der oben geschilderten Boden-Credit-Jnstitute und Hypotheken-

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