Volltext: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 16 (1869))

4. Vorwort

Vorwort.
In dem Vorworte zum XV. Bande wird die Errichtung eines
obersten Handelsgerichts für den norddeutschen Bund begrüßt und
jetzt, am 4. Mai d. I. ist der deßfallsige Gesetzentwurf schon in dem
norddeutschen Reichstage berathen und mit wenigen Abänderungen
angenommen worden. Die Errichtung und Eröffnung dieses obersten
Handelsgerichts wird sicherlich nicht lange auf sich warten lassen. Sehr
interessant und belehrend ist es daher, das Bundesgesetz, durch welches
jener Gerichtshof in das Leben tritt und das ihm seine Bahn und
Grenzen anweist, bei Zeiten näher kennen zu lernen. Es war mir
daher sehr erwünscht, von dem Advocaten Herrn l)r. Götter zu
Glauchau die Offerte zu erhalten, daß er mir eine hierauf bezügliche
Arbeit für mein Archiv liefern wolle. Sie folgt gleich nach dem
Vorworte und ich bitte wiederum die geehrten Leser, dieselbe als
einen Theil des Vorwortes betrachten zu wollen.
Sondershausen, d. 10. Mai 1869.

Die Redaktion.

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