Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 16 (1869))

Bezirk des O.-A.-Gerichts zu Lübeck. Art. 609. 610.

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Zu Art. 609. 610.
§ 50 des Einführungsgesetzes.
Nicht tempestive Feststellung eines Schadens.
Die Kläger haben noie. diverser Capitäne Fracht gegen die
Beklagten eingeklagt. Letztere machen einen Gegenanspruch geltend.
Das Handelsgericht erkennet am 5. Octbr. 1868:
Da Beklagte nun die Zahlung derrestirendenBco.^841 14 Sch.
weigern, weil ihnen am 20. April dieses Jahres aus der Brittannia
Cap. Jäger 4 Ballen Twist in beschädigtem Zustande geliefert wor-
den seien;
da aber die Parteien darüber einig sind, daß die fraglichen
4 Ballen nicht in Schuten oder sonst zu Wasser, sondern am Kay ge«
löscht worden und somit ausweise § 50 des hiesigen Einführnngs-
gesetzes zum allgem. deutsch. H.-G.-B. vom 22. Dec. 1865 auf den
vorliegenden Fall nicht die Verordnung für Schiffer und Schiffsvolk
vom 27. März 1786, sondern vielmehr die Vorschrift des H.-G.-B.s
Anwendung findet;
da nun der § 610 des H.-G.-B.s und zwar bei Verlust aller
Ansprüche wegen Beschädigung, dem Empfänger die Pflicht auferlegt,
binnen 48 Stunden, nach dem Tage der Uebernahme, nach Maßgabe
Art. 609, durch amtlich bestellte resp. von der zuständigen Behörde,
also in Hamburg der Handelskammer (vgl- Bekanntmachung des
Senates vom 17. März 1867) ernannte Sachverständige den Zu-
stand der Güter feststellen zu lassen;
da die Beklagten eine solche sachverständige Besichtigung und
Feststellung der von ihnen behaupteten Beschädigung versäumt und
somit alle Ansprüche auf Schadensansprüche verloren haben
daß — —-— —, die von den Beklagten behaupteten
Schadensansprüche auf Grund Art. 610 des H.-G.-B.s für
präjudicirt zu erklären-—-
Auf beklagtische Appellation ist dieses Erkenntniß vom Ober-
gerichte am 13. Novbr. 1868 unter Verurtheilung der Appellanten
in die Kosten der Appellations-Instanz bestätigt. In den Entscheidungs-
gründen heißt es:
Da das appellatorische Vorbringen, als ob die beschädigten Ballen
Archiv für deutsches Handelsrecht. Bd. X*VI. 21

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