Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 16 (1869))

Bezirk des O-A.-Gerichts zu Lübeck. Art. 504. 634. 305
terial zur Substantiirung ihres Borbringens!fehle, so lange ihnen
die Belege zur Dispache — über deren Edition die Entscheidung
vom Handelsgerichte ebenfalls Vorbehalten worden — nicht vorliegen;
da auch die klägerische Bezugnahme darauf, daß sie, Kläger, eine
Verantwortlichkeit in dieser Richtung auch dann nicht treffe, wenn sich
ergeben sollte, daß bei sorgfältigerer Behandlung ein oder der andere
Ballen oder eine oder die andere Parcelle hätte identistcirt werden
können, ihre Würdigung erst dann finden kann, wenn die thatsächli-
chen Ergebnisse jenes Vorbehaltes nach Erledigung der Editionsfrage
zur klaren Anschauung gelangt sein werden; da dagegen dem beklag-
tischen Verlangen, daß der Vorbehalt nicht auf identificirbare Ballen
beschränkt bleibe, vielmehr auf identificirbare Waare ausgedehnt
werde, um so unbedenklicher entsprochen werden kann, als auch über
die rechtlichen Consequenzen etwaniger Jdentificirbarkeit als uniden-
tifiable verkaufter Ballen vom Handelsgerichte noch nicht erkannt
worden ist und noch nicht erkannt werden konnte, so lange der that-
sächliche, der Jdentisicirung vorangegangene und bei dem Jdentisici-
rungsverfahren beobachtete Hergang noch unaufgeklärt blieb, so daß
der Vorbehalt füglich, unbeschadet der Rechte beider Parteien hin-
sichtlich der rechtlichen Consequenzen in der von Beklagten beantrag-
ten Weise ausgedehnt werden mag;
da sodann die sonstigen klägerischen Beschwerden in Betreff
der Vorbehalte wegen der Editionen, der Zinsfrage und der Einrede
der übersetzten Taxe aller rechtlichen Begründung entbehren, auch
die klägerischen Producta aus der Appellations-Instanz, welche zur
theilweisen Erledigung dieser Vorbehalte bestimmt scheinen, allererst
im weiteren handelsgerichtlichen Verfahren ihre Würdigung zu finden
haben werden;
da endlich, anlangend die beklagtische Beschwerde bezüglich des
Anlaufens der Havana, freilich den Erörterungen der Entscheidungs-
gründe zum Erkenntniß a quo S. 21—25, mit welchem auch die
Entscheidungsgründe zum Urtheil des Ober-Appell.-Ger.s in Sachen
Dr. Wolffson gegen Dillenburger vom 17. Juni 1867 im Wesent-
lichen übereinstimmen, dahin beizutreten ist, daß die unterlassene
Anzeige in Betreff dieses Anlaufes, auch wenn dasselbe mit Vorwissen
der Versicherten stattgefunden hätte, die Versicherer immer nur zu
Schadensansprüchen berechtigen könnte; da aber die Beklagten mit
Archiv für deutsches Handelsrecht. Bd. XVI. 20

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