Volltext: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 16 (1869))

Bezirk des O.-A.-Gerichts zu Lübeck. Art. 206. 402. 416 flg. 183
gleich dahin geschlossen: die Parteien erklären sich damit einverstan-
den, daß Schiffer Busse die von demselben hierhergebrachten, laut
Ladeschein an den Beklagten adressirten, in Folge handelsgericht-
lichen Befehls arrestirten Bretter von dem hiesigen D. A. Homann
löschen und auf Lager nehmen lasse. Es reserviren sich aber die
Parteien im Uebrigen sowohl gegen einander als gegen Schiffer
Busse alle Gerechtsame und soll es in rechtlicher Beziehung auch nach
der Entlöschung der Bretter durch Homann so angesehen werden, als
ob die Bretter noch im Kahne des Schiffers sich befänden, so daß
also auch die Verfügung über die Bretter Homann gegenüber bis auf
Weiteres dem Schiffer zusieht und namentlich auch der handels-
gerichtliche Befehl nach wie vor auf den Brettern ruht. Unter dem
Ausdruck Parteien sind im Obigen George Hirschmann & Co. mit
verstanden.
In einer ferneren, am 24. Juni 1868 gehaltenen Commission
wurde ein interimistischer Vergleich folgenden Inhalts geschlossen:
Die Parteien sind darüber einverstanden, daß die von dem Schiffer
Busse anher gebrachte, zufolge Commissionsvergleichs vom 27. April
d. I. bei D. A. Homann lagernde Ladung Bretter baldthunlichst
durch «übst, rioie. Kläger unter der Hand oder in öffentlicher Auc-
tion bestmöglich verkauft werde, jedoch darf das Provenue nicht unter
90pCt. der für diese Ladung in der Factura berechneten Pr. Thlr.
2094, 23 Sgr. betragen. Es sollen aus dem Provenue die Fracht,
Löfchungs- und Lagerungskosten, überhaupt alle auf die Ladung nach
deren Löschung hierorts aufgelaufenen Spesen bezahlt und das solcher-
gestalt sich ergebende Nettoprovenue mit dem auf Anhalten des subst.
noie. Klägers bei dem Schiffer Busse auf die Ladung gelegten Be-
fehl bei diesem Gerichte deponirt werden re.
In der hierauf stattgefundenen Verhandlung der Sache am
2. Juli 1868 trägt der 8ub8t. noie. Kläger zur Prosecution und
Justification dieses Arrestes vor: I. Simon habe Ende März d. I.
bei Stange in Berlin als bevollmächtigtem Agenten für Moritz
Adler in Sohrau eine Partie Bretter bestellt. Adler habe dieselben
per Bahn nach Dresden an seinen dortigen Spediteur, Carl Seebe,
gesandt und dort seien sie in die Zille No. 362, geführt vom Schiffer
Buffe, nach Hamburg verladen. Dieser habe darüber zwei gleich-
lautende Connossemente gezeichnet, von denen er eins hier producire

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer