Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 13 (1868))

VI

Vorwort.

Mein Archiv, von dem jetzt der XIII. Band erscheint, hat die
bisherige innere Einrichtung beibehalten und wird auch künftig bei
ihr bleiben, so daß es nach wie vor vier Abtheilungen enthalten wird:
Handelsrechtliche Abhandlungen, Entscheidungen,
Gesetzgebung und Literatur.
Fehlt zur Zeit des Druckes eines Bandes alles Material für
die eine oder andere Abtheilung, so fällt in demselben die betreffende
Abtheilung natürlich weg.
Die Vorführung der Entscheidungen bietet den Vortheil dar,
daß sie nach Ländern zusammengestellt und zugleich nach der systema-
tischen Anordnung des Handelsgesetzbuchs aufzufinden sind, indem
diese das jedem Bande beigefügte Quellenregister nachweiset, sodaß
man mit leichter Mühe zuerst Nachsehen kann: ob und was die Lan-
desgerichte, und dann auch, was andere Gerichte über eine vorliegende
Frage enthalten resp. urtheilen; denn der particularrechtlichen Be-
stimmungen gibt es auf dem Gebiete des Handelsrechts noch gar
viele und diese haben für das entscheidende Gericht das größte und
nächste Gewicht.
Endlich ist die dem IV. Bande dieses Archivs beigegebene,
S. 503 desselben berichtigte Tabelle über die Staaten, in welchen
das deutsche Handelsgesetzbuch eingeführt und über den Tag, an
welchem es publicirt worden resp. in Gesetzeskraft getreten ist, ver-
vollständigt und diesem Bande beigegeben worden.
Die Fertigung des General-Sach- und Quellenregisters wird,
da sie sich bis jetzt verzögert hat, nunmehr über die zwölf ersten
Bände dieses Archivs baldigst erfolgen.
Sondershausen, im Juli 1868.

Dr. Busch.

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