Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 13 (1868))

Literarische Umschau.

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der Reihenfolge des H.-G.-B.s bei jedem Artikel die ihn betreffenden
Entscheidungen angeführt sind, und ein alphabetisches Sachregister. Ein
weiteres Register hielten die Herausgeber bei der geringen Zahl der
Entscheidungen, — es sind ihrer 128 — nicht für nothwendig.
Das Werk, von dem jetzt die erste Sammlung erschienen ist, bedarf
der Fortsetzung und ist auf solche berechnet, denn die handelsrechtlichen
Entscheidungen der k. k. Handelsgerichte sind eine unerschöpfliche Quelle,
und es ist dasselbe daher für den Rechtsgelehrten, zunächst natürlich für
den österreichischen, von um so größerer Wichtigkeit, da in Oesterreich noch
keine Sammlung von Rechtssprüchen für das Gebiet des Handelsrechts
besteht.
Die äußere Ausstattung des Merkchens, besonders Druck und Pa-
pier, ist sehr gut, und es wird demselben gewiß an Absatz nicht fehlen.
Die Redaction.
41. Repertorium ?u dem allgemeinen deutschen Handrtsgesetz-
buche von Fr. Sch effer und C. Groß, Gerichtsassessoren.
Erste Abtheilung. Cassel bei A. Freischmidt. 1867. 8.224 S.
Dieses in seiner ersten Abtheilung bis zum Art. 129 reichende Re-
pertorium folgt ebenfalls, wie das in dem vorigen Bande S. 149
besprochene Wengler'sche Werk, dem System des Handelsgesetzbuchs
und ist aus denselben Beweggründen, wie jenes, hervorgegangen. Es ist
ein Promptuarium des Handelsrechts, aber nur desjenigen, welches sieb
aus den gesummten das deutsche Handelsgesetzbuch betreffenden Schriften
ergibt, deren Sätze es extractsweise mitiheilt. Als Promptuarium ist
es zu bezeichnen wegen der nach Vollständigkeit ringenden Menge von
Rechtssätzen, die es bringt, und weil sich die Verfasser jedes selbstständigen
Urtheils enthalten, sich, um mit ihren eigenen Worten zu reden, als bloße
Materialiensammler nicht für befugt halten, über die Brauchbarkeit und
Güte des Materials zu entscheiden.
Es ist mit rühmlichem Fleiße gearbeitet und darf sowenig, wie das
Wengler'sche Werk in einer guten Bibliothek fehlen. Die Red.,

42. Zur Reform des SeeKriegsrechts. Aus dem amtlichen steno-
graphischen Berichte der Reichstags-Verhandlung v. 18. April
1868. Mit Vorwort von L. K. Aegidi. Berlin, 1868.
Verlag von Fr. Kortkampf. 35 S.
Das vorliegende Heftchen enthält einen Separatabdruck der Ver-
handlung des Reichstags des Norddeutschen Bundes über den Antrag
Aegidi und Genossen, betreffend die Freiheit des Privateigenthums zur
See in Kriegszeiten. Der Antrag lautete:

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