Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 13 (1868))

Königreich Württemberg. Art. 207. 2^2.

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maßen Ermahnungen zu größerem Fleiße und Besserungsversprechen
vorgekommen sind, ein auf mindestens 6 Jahre eingegangenes Ge-
sellschaftsverhältniß einseitig zu lösen. Diese Anschauung muß aber
entscheiden, da sie die einzige Erkenntnißquelle für das in diesem Falle
schließlich entscheidende richterliche Ermessen ist.
cfr. 1. 14—16. Dig. pro socio, und
H.-G.-B., Art. 125.
Erkenntniß des Obertribunals zu Stuttgart v. 18. December
1867 in der Rechtssache V. gegen B.
Zu Art. 207 stg., 222, ZG 1*
Die Klage des Inhabers eines Jnterimsscheines auf
Herausgabe der Actie ist weder gegen die Projektanten der
Actiengesellschaft, noch gegen den Verwaltungsrath, noch
gegen das Bankhaus, bei welchem die Actie gezeichnet wor-
den ist, sondern gegen die Gesellschaft selbst zu richten.
Im Monat Mai des Jahres 1856 erschien eine Einladung
zur Betheiligung an einer zu errichtenden Kammgarnspinnerei bei
B. a. E. — Es wird in derselben zunächst ausgeführt, daß dieses
Project neben der Erreichung patriotischer Zwecke einen guten ökono-
mischen Erfolg in sichere Aussicht stelle. Sodann wird das erforder-
liche Capital auf 1,000,000 Fl. festgesetzt und fortgefahren, das
berechnete Capital solle durch 1000 Actien ü 1000 Fl. zusammen-
gebracht werden. Wenn 3/4 der Actien gezeichnet seien, werde die
Gesellschaft als constituirt erklärt. Die Zeichnungen, welche bei
der württ. Hofbank rc. geschehen können, schließen die Anerkennung
der bei der k. Regierung liegenden Statuten, wie solche von derselben
genehmigt worden, in sich. An jeder Actie seien bei der Zeichnung
10°/o baar einzuzahlen und der Rest in Raten von gleicher Größe
nach den 4 Wochen vorher in öffentlichen Blättern gemachten Aus-
schreibungen des Verwaltungsrathes, welche muthmaßlich von i6 zu
6 Wochen erfolgen werden, sodaß der ganze Betrag etwa innerhalb
eines Jahres einzuzahlen wäre. — Die Actien "werden auf den In-
haber gestellt, können aber auch auf den Namen umgeändert werden.
Für die Einzahlungen werden 5% Zinsen vergütet und diese auf die
letzte Rate verrechnet, die Leitung des Geschäfts werde Fabrikant D.

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