Volltext: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 10 (1867))

10.6. Unter dem Oberappellationsgerichte zu Jena vereinigte Staaten

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Unter d. O.-A.-Gerichte Jena vereinigte Staaten. Art. I.

VII.
Unter dem Oderappellationsgerichte Jena vereinigte Staaten.

Art. 1.
Inwieweit ist das allg. d. H.-G.-B. ein in den dentschen
Staaten giltiges internationales Recht? und hat der
Richter eines deutschen Staates bei Ausführung des
allg. d. H.-G.-B.'s den Requisitionen des Richters ein es
andern deutschen Staates zu entsprechen?
lieber diese Frage, für deren Bejahung man sich im Allgemeinen
schon darauf berufen kann, daß gerade die Gerichte der deutschen
Staaten im Verkehre mit einander zufolge einer Nachwirkung des
Reichverbaudes sich noch immer wie einem staatlichen Ganzen an-
gehörig behandeln und eine wirkliche Pflicht der Hilfeleistung mit
Gestattung von Beschwerden im Falle der Verweigerung anerkennen—,
Wetzell, System des Civilproc., § 38, S. 325,
hat sich das großh. sächs. Appellationsgericht zu Eisenach unterm
5. November 1866 (A. 1131), wie folgt, ausgesprochen:
„Das allg. d. H.-G.-B. sei üllerdings nicht von der früheren
Bundesbehörde als Bundesgesetz promulgirt, sondern in den einzelnen
deutschen Staaten von den in denselben bestehenden gesetzgebenden
Gewalten erlassen worden und es erscheine dasselbe insofern formell
nur als particulare Rechtsquelle; allein das gedachte Gesetzbuch ver-
danke seine Entstehung dem Bedürfniße nach Ausgleichung der terri-
torialen Gegensätze in der handelsrechtlichen Legislation und dem
Streben nach Herstellung einer Einheit und internationalen Rechts-
gleichheit auf dem Gebiete des Handelsrechts innerhalb der sämmt-
lichen deutschen vormaligen Bundesstaaten. Die Entstehung des
H.-G.-B. beweise dieß zur Genüge, indem namentlich die Bundes-
versammlung am 17. April 1856 die Niedersetzung einer Commission
zur Abfassung eines Handelsgesetzbuches beschlossen und am 28. De-
cember 1856 diese Commission nach Nürnberg zusammenbernfen,
auch den von derselben aufgestellten Entwurf als eine befriedigende
Ausführung ihres früheren Beschlusses durch einen im Mai 1861

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