Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 10 (1867))

Oesterreich Art. 34.

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NUN nach § 120 a. G.-O. das Contocurrent fortan pränotations-
fähig blieb, wenn die Klage rechtzeitig eingebracht war, so müsse dieß
auch jetzt noch gelten.
Der oberste Gerichtshof hat jedoch diesen Revisionsrecurs
ab und an die Gründe des Oberlandesgerichtes zu weisen befunden,
„zumal die gesetzlichen Bestimmungen des materiel-
len Rechtes über die Verjährung und deren Unter-
brechung auf die dem formalen Rechte angehörigen
Bestimmungen der tztz 19,20und21 des Einführungs-
gesetzes zum H.-G.-B. keine Anwendung haben, und
insbesondere der in dem Revisionsrecurse hingestellte Satz: daß die
auf eine bestimmte Zeitdauer beschränkte Beweiskraft der Handels-
bücher durch die innerhalb dieser Zeitdauer überreichte Klage zu einer
perpetuirlichen werde, weder in der älteren noch in den neuen dieß-
bezüglichen Vorschriften einen Anhaltspunkt findet."

Art. 34.
Die Eintragung nicht beanständeter Factura-
preiseerhaltenerWaarenindieHandelsbücher
zur eigenen Last des Empfängers enthält ein
vollständig beweisendes Geftändniß des letzte-
ren über die dießfällige Forderung des Ein-
senders.
Entscheidung des öfterr. obersten Gerichtshofes v. 20. März
1866, Z. 1727 (Gerichtshalle, S. 250).
Ignaz Tauscher, Schafwollwaarenerzeuger, klagte wider Adolf
Hammer, Handelsmann, aus Zahlung eines Saldobetrages von
188 Fl. ö. W. und stützte sich auf einen Conto mit Anbietung des
Erfüllungs- und Schätzungseides. Der Beklagte gab zu, Maaren
vom Kläger bezogen zu haben, behauptete jedoch, daß dieselben mit
den ihm gutgeschriebenen Beträgen bezahlt worden; ein etwa geliefer-
tes größeres Ellenmaß wurde jedoch nicht anerkannt, dann die Nicht-
anführung des Ellenmaßes und der causa äcdcuäi gerügt, und alle
Posten, wie auch die Richtigkeit der Buchführung widersprochen.
Das Handelsgericht in Wien hat über die durchgeführte
Verhandlung den Kläger abgewiesen und sogar in die Kosten verur-
theilt, weil sein Conto durch jenen des Beklagten paralisirt wurde.

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