Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 4 (1864))

Inhalt des vierten Bandes

VII

Gelte
liche Concefsion übernommen und ausgeführt hat? Von Herrn
Kreisrichter V o i g t e l in Burg.216
XXI. Art. 52 des H.-G.-B. Haftpflicht des Principals für die
von seinem Bevollmächtigten abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.
Mitgetheilt von Herrn Procurator vr. Herz in Höchst . . . 239
XXII. Art. 55 des H.-G.-B. Haftpflicht des angeblichen Procuristen
dem dritten Contrahenten gegenüber. — Bedarf es zur Wah-
rung des Rechts gegen den angeblichen Procuristen der Streit-
verkündigung in dem Processe mit dem Principal? Mitgetheilt
von Herrn Procurator vr. H erz in Höchst.245
XXIII. Zur Frage: ob die Apotheker als Kaufleute zu behandeln sind,
namentlich hinsichtlich der Pflicht zur Eintragung ihrer Firmen
u. s. w. in ein Handelsregister. Stand der Streitfrage im
Großherzogthume Baden. Von Herrn Oberhofgerichtsrath

Eduard Brauer in Mannheim.251
XXIV. Ueber Versteigerungen, insonderheit im Gebiete des Handels-
rechts. Vom Stadt - und Kreisrichter Herrn R. Koch in
Danzig. 261
XXV. Handelsgebräuche. Von demselben.280

XXVI. Fortsetzung der Zusammenstellung handelsrechtlicher Ent-
scheidungen österreichischer Gerichte. Mitgetheilt von Herrn
vr. Hermann Blodig, Prof, des Handels- und Wechsel-
rechtes am k. poyltechnischen Institute in Wien.
XXVII. Dergleichen. Königreich Preußen. Fünfte Zusammen-
stellung .

285
311

XXVIII. Dergleichen. Könichreich Bayern.550
XXIX. Dergleichen. Königreich Sachsen.. 474

XXX. Zur Lehre vom Frachtgeschäfte. Von Herrn App.-Ger.-Rath
Ackermann in Dresden.- 39g

XXXI. I. Unter welchen Voraussetzungen ist die Seiten einer Eisen-
bahngesellschaft im Voraus bestimmte Beschränkung in Bezug
auf den E i n t r i t t und Umfang der Verpflichtung zum Schaden-
ersätze für Dritte rechtsverbindlich? Unwirksamkeit des con-
tractus, ne dolus praestetur. — II. Frachtführer, welche für
Eisenbahngesellschaften den diesen obliegenden Gütertransport
vom Bahnhöfe in die Wohnung des Adressaten ausführen, sind
mcht berechtigt, sich auf die den Eisenbahnen im Art 424 —431
des allg. deutschen Handelsgesetzbuchs zugestandenen Vergün-
U*cfCtt ^eru^en* dom Justizamtsactuar Herrn L i n ck e zu

XXXII. Ueber Streitrakeiten unter Gesellschaftern. — Schiedsgerichte —
unbewegliche Sachen sind keine Handels-
geschäfte. — Klage eines Gesellschafters gegen den andern auf
Räumung der zur Realisirung der Societät gemeinschaftlich
germetheten Immobilien. Von Herrn Carl Schmidt
I. Staatsprocurator am Appellationsgerichte zu Zweybrücken '

XXXIII.

Rechtzeitige Anzeige des Käufers an den Verkäufer in Betreff
der Maare, verspätete Zurdispositionsstellung, Umfang der

442

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