Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 4 (1864))

36. Rechtzeitige Anzeige des Käufers an den Verkäufer in Betreff der Waare, verspätete Zurdispositionsstellung, Umfang der Befugnisse des Handelsreisenden, Retentionsrecht, Redhibition des Kaufvertrags und Verzicht auf Nachlieferung : Zu den Art. 47. 59 313. 315. 347. 356 d. allg. deutsch. H.-G.

Rechtzeitige Anzeige des Käufers an den Verkäufer in Betreff rc. 451
unterliegt es, dem Gesagten zufolge, keinem Zweifel, daß je de Streitig-
keit unter denselben aus dem Gesellschaftsvertrag sowohl während
des Bestehens als auch nach Auflösung der Gesellschaft, also auch
die auf Räumung der gemeinschaftlich und unter solidarischer Haft
gemietheten, der Gesellschaft zum Betrieb der Bierbrauerei über-
lassenen Localitäten gerichtete Klage, vor Schiedsrichter zu bringen
war. Darüber bestand auch zwischen den Parteien die größte Ueber-
einstimmung, denn das Schiedsgericht war ja bereits förmlich con-
stituirt, da die Parteien sich gegenseitig haben am 6. u. 7. Juli signi-
ficiren lassen, daß sie auf den Grund des Art. 11 des Vertrags zur
Schlichtung der schwebenden Streitigkeiten je einen Schiedsrichter
gewählt hätten. Erst wenn keine Einigung über die Wahl der
Schiedsrichter oder etwa eine Verweigerung der Annahme des Amtes
von Seite derselben stattgehabt, wären nach Art. 142 des a. d.
Handesgesetzbuchs die über die Auseinandersetzung unter den Ge-
sellschaftern entstandenen Streitigkeiten, wozu auch die Räumungs-
klage gehört, der richterlichen Entscheidung anheimzugeben. Das
heißt der Entscheidung des Handelsgerichts, niemals aber konnte
die Sache, wie geschehen, vor den Civilrichter gebracht werden.-

XXXIII.
Rechtzeitige Anzeige des Käufers an den Verkäufer in
Betreff der Waare, Zurdispositionsstellung eines Theils
der Waare, verspätete Zurdispositionsstellung, Umfang der
Befugnisse des Handlungsreisenden, Retentionsrecht Red-
hibition des Kaufvertrags und Verzicht auf Nachlieferung.
Zu den Xrt. 47.49. 313. 315.347.356 d. allg. deutsch. H.-G.
Mitgetheilt von Herrn Stadtgerichtsrath vr. Wolfs in Frankfurt a. M.
Die Handlung W. & S. in Barmen effectuirte an den Handels-
mann S. H. in Frankfurt a. M. verschiedene Waarensendungen.
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