Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 4 (1864))

26. Art. 55 des H.-G.-B. Haftpflicht des angeblichen Procuristen dem dritten Contrahenten gegenüber.- Bedarf es zur Wahrung des Rechts gegen den angeblichen Procuristen der Streitverkündigung in dem Processe mit dem Principal?

Art. 55 des H.-G.-B, Haftpflicht des angeblichen Procuristen re. 245
daß der Sohn des Beklagten denselben Vornamen, wie dieser führt,
indem vom Beklagten nicht einmal behauptet worden ist, daß sein
Sohn bei dem Abschluß der in der Klage bezeichneten Kaufverträge
sich eines seinen Namen von demjenigen seines Vaters unterscheiden-
den Merkmals bedient habe, wie ein solches z. B. in dem Steuerka-
taster (Anl. 2 der Beweisantretungsschrift des Klägers vom 20.
Febr. 1860) vorkommt, wo der Sohn des Beklagten Philipp M. II.
genannt ist, für das Gegentheil vielmehr auch der Umstand spricht,
daß die vom Beklagten selbst vorgelegten, vom Kläger gezogenen
Wechsel auf Philipp M., ohne allen Zusatz, ausgestellt sind,
6) daß es hiernach einer Prüfung der Ergebnisse des Beweis-
verfahrens über die übrigen Beweisauflagen nicht bedarf.

XXII.
Art. 55 des H.-G.-B. Haftpflicht des angeblichen Pro-
cnristen dem dritten Contrahenten gegenüber. — Bedarf
es zur Wahrung des Rechts gegen den angeblichen Pro-
curisten der Streitverkündignng in dem Processe mit dem
Principal?
Mitgetheilt von Herrn Procurator Dr. Herz in Höchst.

Im Jahre 1860 erhob die Handlung Hahn (Namen rc.
sind fingirt) gegen die Wittwe des Emil Klein zu N. bei dem Amte
N. Klage auf Zahlung von 326 Thlr. als Restkaufpreis für der
Letzteren käuflich geliefertes Mehl, indem sie behauptete:
Die Beklagte betreibe zu N. ein Eisen-, Kurzwaaren- und Mehl-
geschäft unter der Firma Emil Klein, ihr Sohn Eduard Klein
sei für diese sämmtlichen Geschäfte als Procurist bestellt, und habe
Namens derselben innerhalb der Grenzen seiner Vollmacht das fragliche
Kaufgeschäft mit dem Agenten der Klägerin abgeschlossen und sei ihm
das Kaufobject auch für die Beklagte überliefert worden.

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