Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 1 (1863))

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Literarische Umschau.

gemeine Vorschriften. B. In den Landestheilen außerhalb des
Bezirks des Appellations - Gerichtshofes zu Köln. C. Im Be-
zirke des Appellations-Gerichtshofes zu Köln. Sechster Abschnitt.
Gerichtliche Einschreitung wegen Gebrauchs einer nicht zuständigen
Firma. § 21. Siebenter Abschnitt. Rechtliche Folgen unrichtiger
Anmeldungen. §. 22. Achter Abschnitt. Von der im Geltungs-
bereiche des Allg. Landrechts eintretenden Verbindung des Gesell-
schaftsregisters mit dem Hhpothekenbuche. § 23.
Der zweite von dem Schiffsregister handelnde Theil bespricht in
den vier ersten Abschnitten dieselben Fragen, die der erste Theil in
Bezug auf das Handelsregister beantwortet und schließt mit einem
fünften Abschnitt, der das Register-Certificat zum Gegen-
stände hat.
An der Nützlichkeit einer Schrift, wie die vorliegende ist, wird
wohl Niemand zweifeln, aber auch die Ausführung selbst ist in jeder
Hinsicht so gelungen, wie sie nur von einem in die erwähnten neuen
Institute des Handelsgesetzbuches und in dieses selbst theoretisch und
praktisch eingeweiheten Rechtsverständigen erwartet werden konnte.
Die Schrift wird daher nicht nur den preußischen, sondern auch den
Justiz- und Polizeibeamten, sowie den Kaufleuten aller der Staaten,
in welchen das deutsche H.-G. eingeführt ist, ein erwünschter und fast
unentbehrlicher Wegweiser sein und Niemand wird dieselbe ohne die
Ueberzeugung aus der Hand legen, daß der Herr Vers, seine Aufgabe
vollständig gelöst habe.

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