Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 1 (1863))

29.2. Sind die Apotheker Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und demnach ins Handelsregister einzutragen? (Erkenntnisse der Kreisgerichte zu Bunzlau, Burg, Magdeburg und des Appellationsgerichts daselbst.)

29.3. Sind die Agenten der Feuerversicherungs-Anstalten in das Handelsregister einzutragen? (Erkenntnisse der Kreisgerichte zu Habelschwerdt, Haldensleben und des Appellationsgerichts zu Magdeburg.)

29.4. Ist eine Gesellschaft, deren Zweck die Errichtung eines sogenannten Dienstmannsinstituts ist, eine Handelsgesellschaft und ist das Handelsgericht die competente Gerichtsbehörde? (Erkenntniß des Handelsgerichts zu Köln.)

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Handelsrechtliche Entscheidungen.

bisweilen der Fall ist, und geht dessen Gewerbebetrieb nicht über den
Umfang des Handwerks hinaus, so sind dessen gewerbliche Geschäfte
nicht als Handelsgeschäfte und derselbe daher nicht als Kaufmann
anzusehen. (Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung, zunächst für
das Königreich Sachsen, Bd. 22, S. 479).
2.
Sind die Apotheker Äausteute im Sinne des Handelsgesetzbuchs und
-emnach in das Handelsregister einMragen?
Die Frage ist verneinend entschieden worden von dem Kreis-
gerichte zu Bunzlau (Pharmaceutische Zeitung von 1862, Nr. 10. 21),
bejahend von dem Kreisgerichte zu Burg (Deutsche Gerichtszeitung
1362, Nr. 35) und in zwei Instanzen in Magdeburg. (Centralorgan
für den deutschen Handelsstand von 1862, Nr. 40, S. 269). S.
oben den Aufsatz über das Handelsregister, Nr. XIX. 10, Ziff. 1.
3.
Sind die Agenten der Feuerversicherungsanflalten in das Handelsregister
ein;utragen?
Diese Frage ist bejahet worden von dem Kreisgerichte zu Habel-
schwerdt und Haldensleben, insofern die Agenten der Steuerclasse A
angehören (Centralorgan 1862, S. 213). Die Entscheidung des letzt-
gedachten Kreisgerichts ist jedoch in zweiter Instanz abgeändert und
angenommen worden, daß der Agent einer Versicherungsanstalt nur
in deren Diensten stehe und nicht für sich ein Handelsgewerbe betreibe,
weshalb er in das Handelsregister nicht einzutragen sei (Centralorgan
von 1862, S. 269). S. den Aufsatz über das Handelsregister Nr.
XIX. 10, Ziff. 4.
4.
Äst eine Gesellschaft, deren Zweck die Errichtung eines sogenannten Dienste
mannsinstitutes ist, eine Handelsgesellschaft und ist das Handelsgericht die
competente Gerichtsbehörde?
Das Handelsgericht zu Köln hat durch Urtheil vom 15. Mai
1862 in Erwägung:
daß der Beklagte, welcher unbestrittener Maßen Kaufmann sei,

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