Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 7 (1866))

8. Literärische Umschau

Literarische Umschau.
Vergl. Bd. I, 108. 590; II, 228; III, 352; V, 512; VII, 126.

Das deutsche Handelsrecht. Systematisch dargestellt von
Dr. Wilhelm Endemann, Prof, der Rechte und Ober-
appellationsgerichtsrath zu Jena. Zweite Abtheilung.
Heidelberg, Verlag von Bangel & Schmitt. 1865. gr. 8.
S. XVII bis XX, 401 bis 859.
Die vorliegende Schluß-Abtheilung des von uns Bd. 5, S. 516 ff.
besprocheuen Werkes bestätigt unser damaliges Urtheil in allen Punkten.
Derselbe Geist und Scharfsinn, die gleiche sorgfältige und umfassende
Benutzung der älteren und neueren Literatur, dieselbe historische Gründ-
lichkeit, und — was wir als eine Forderung der Zeit bei vielen Gelegen-
heiten hervorgehoben — die gewissenhafte Beobachtung der Verkehrs-
erscheinungen und Verwerthung der Resultate der Nationalökonomie
zeichnen auch die zweite Abtheilung aus. Aber, was schon den juristischen
Werth der ersten vorzugsweise von den Personen des Handelsrechts
handelnden Abtheilung beeinträchtigte, ein gegen die Fundamente der
bisherigen Rechtslehre gerichteter neuerungslustiger Geist, eine Ueber-
schätzung des nationalökonomischen Elements, welche zu einer Vermischung
wirthschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte und damit leider auch un-
ausbleiblich zur Unklarheit und Formlosigkeit führt, finden sich auch hier, ja
sie finden sich hier in noch höherem Grade. Wir enthalten uns allgemeiner
Betrachtungen über das Verhältniß der Nationalökonomie und Jurispru-
denz, so sehr gerade das vorliegende Werk dazu herausfordert, und begnügen
uns, auf das dieses Verhältniß klar stellende, neuerlich von uns (D. Ge-
richtszeitg., 1866, Nr. 1) angezeigte Werk Arnold's zu verweisen. Ein
Bündniß beider Wissenschaften ist die Signatur der Gegenwart, aber
nicht die Herrschaft der einen über die andere. Der Vers, macht in seiner
Lehre von den Objecten des Handelsrechts einen wirthschaftlichen Begriff,
der in der Jurisprudenz nur Hilfsdienste leistet,*) den Werth, zum
*) Vergl. m. Aufsatz in der Deutschen Gerichtszeitung, 1863, Nr. 20.
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